Namensänderung (öffentlich-rechtlich)
Die Änderung von Familien- und Vornamen kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Fachbereich Ordnung und Brandschutz der Stadt Schwedt/Oder beantragt werden.
Eine solche öffentlich-rechtliche Namensänderung dient dazu, Unzulänglichkeiten im Einzelfall zu beseitigen. Sie hat aber Ausnahmecharakter.
Gebühren
- Vornamen 15,00 EUR bis 250,00 EUR
- Familiennamen 15,00 EUR bis 1.000,00 EUR
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen
Anträge – Formulare – Unterlagen
Nach den Bedingungen des Einzelfalls sind unterschiedliche Unterlagen notwendig. Diese werden im persönlichen Gespräch besprochen. Eine vorherige telefonische Absprache ist ratsam. Die entsprechenden Formulare werden nur von der/m Sachbearbeiter/in ausgefüllt.