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Gebiet „Floraweg“

Luftbild
Das geplante „Wohngebiet am biologischen Schulgarten“ liegt in unmittelbarer Nachbarschaft vom Gebiet „Am AquariUM“. (Luftbild: Aerophoto Ltd. 2013)
Auf der Grünfläche zwischen dem Heinersdorfer Damm, der Bruno-Plache-Straße und dem biologischen Schulgarten entsteht eine Eigenheimsiedlung in Schwedt/Oder mit 11 vermarktungsfähigen Baugrundstücken, die durch die Stadt Schwedt/Oder zum Verkauf angeboten werden. Die Erschließungsmaßnahmen sind bereits erfolgt.

Durch die Stadt Schwedt/Oder wurde ein Gutachten zur Ermittlung des Verkehrswertes in Auftrag gegeben. Der Verkaufspreis für das Eigenheimgebiet „Floraweg“ liegt demnach bei 88,00 Euro/m² bzw. 84 Euro/m² für die Flurstücke 255 und 256. Der Verkaufspreis setzt sich aus den Erschließungskosten der Stadt selbst und dem Rohbaulandwert zusammen. Die Leistungen des Zweckverband Ostuckermärkische Wasserversorgung und Abwasserbehandlung (ZOWA) und der Stadtwerke Schwedt GmbH werden direkt von den Versorgern beim Endverbraucher in Rechnung gestellt und sind nicht über den Kaufpreis der Stadt abgegolten. Das Gutachten ist einsehbar beim Flächenmanagement der Stadt Schwedt/Oder, Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 5, Raum 3.23.

Karte des Gebietes
Karte: Wohngebiet „Floraweg“ (Stand: 7. Februar 2024)

Grundstücke:

  • Flurstück 268,  Fläche: 953 Quadratmeter
    Kaufpreis: 83.864,00 Euro, Vermessungskosten: 2.377,45 Euro
    Gesamtkosten: 86.241,45 Euro
  • Flurstück 255, Fläche: 810 Quadratmeter
    Kaufpreis: 68.040,00 € zzgl. einmaliger Vermessungskosten i.H.v. 2.020,71 € und den Erschließungskosten des ZOWA i.H.v. 9.474,17 € = Gesamtkaufpreis 79.534,88 €
  • Flurstück 256, Fläche: 758 Quadratmeter
    Kaufpreis: 63.672,00 € zzgl. einmaliger Vermessungskosten i.H.v. 1.890,99 € und den Erschließungskosten des ZOWA i.H.v. 8.136,41 € = Gesamtkaufpreis 73.699,40 €
     

Im Einzelfall befinden sich Bäume und Hecken auf den Grundstücken, die erhalten werden müssen. Die neu errichtete Straße „Floraweg“ liegt technisch bedingt ca. 30 cm höher als die Grundstücke. Daher sind Grundstücksauffüllungen durch die jeweiligen Bauherren vorzunehmen. Die genauen Einzelheiten je Grundstück werden dem potentiellen Kaufenden entsprechend zu gegebener Zeit mitgeteilt.

Vom Kaufenden sind die Kosten für die Beurkundung sowie alle sonstigen mit dem Vertrag entstehenden Kosten und Gebühren wie z. B. Notarkosten, Grunderwerbssteuer (6,5 %), Grundbuchamt usw. zu tragen. Die Kosten der Vermessung trägt ebenfalls der Kaufende.

Die jeweiligen individuellen Hausanschlusskosten für die technischen Medien sind ebenfalls durch die Kaufenden zu übernehmen. Sollten zum letzteren Punkt der Hausanschlusskosten sowie zu den Kosten für die bereits realisierten Erschließungsleistungen der Versorger weitere Fragen bestehen, ist Kontakt zu den Stadtwerken Schwedt GmbH und dem Zweckverband Ostuckermärkische Wasserversorgung und Abwasserbehandlung (ZOWA) aufzunehmen.

Die Bebauung der Grundstücke wird durch den Bebauungsplan „Wohngebiet am biologischen Schulgarten“ geregelt. Der Bebauungsplan setzt die betreffenden Grundstücke als Mischgebiet gemäß § 4 BauNVO fest. Eine Kombination aus Wohnen und Gewerbe ist zulässig. Wohngebäude dürfen maximal 2 Vollgeschosse haben. Weiterhin sind ausschließlich 2 Wohneinheiten je Gebäude zulässig, mit einer maximalen Gebäudelänge von 18 m. Weitere Festsetzungen sind dem Bebauungsplan zu entnehmen.

Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Schwedt/Oder vom 30. März 2022, Nummer BV/310/22/1: Veräußerung von Baugrundstücken im „Wohngebiet am biologischen Schulgarten“ (Floraweg)

Bebauungsplan:

Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Schwedt/Oder vom 30. März 2022, Nummer BV/320/22: Beschluss über die Satzung zum Bebauungsplan „Wohngebiet am biologischen Schulgarten“