Bereitstellung von Reihengräbern
Reihengrabstätten sind Grabstätten, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zugeteilt werden. Die Hinterbliebenen können wählen zwischen
- Reihengrabstätte für Erdbestattung, Nutzungszeit 20 oder 30 Jahre,
- Urnenreihengrabstätte, Nutzungszeit 20 oder 30 Jahre,
- Urnengemeinschaftsanlage, Nutzungszeit 20 Jahre.
Eine Verlängerung der Nutzungszeit ist bei Reihengrabstätten nicht möglich.
Gebühren – Entgelte
Die Gebühren entsprechend Friedhofsgebührensatzung beziehen sich auf den Friedhof Schwedt/Oder. Die Gebühren für die Friedhöfe in den Ortsteilen sind deren Satzungen zu entnehmen.
Rechtsgrundlagen
- Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
- Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Bestattungsgesetz – BbgBestG) vom 7. November 2001
- Friedhofssatzung
- Friedhofsgebührensatzung
Anträge – Formulare – Unterlagen
Alle Formalitäten einschließlich der Beantragung des Beisetzungstermins erledigt das beauftragte Bestattungsunternehmen in Absprache mit der Friedhofsverwaltung.