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Bauordnungswidrigkeiten, Baurechtsverstöße

Eine Ordnungswidrigkeit nach dem Bauordnungsrecht des Landes Brandenburg ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand der Brandenburgischen Bauordnung verwirklicht und mit einer Geldbuße geahndet werden kann. 

Die Bauaufsichtsbehörden wachen bei der Errichtung, der Änderung, der Beseitigung, der Instandhaltung und der Nutzung baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen darüber, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die aufgrund dieser Vorschriften erlassenen Anordnungen eingehalten werden. 

Zur Erfüllung dieser Aufgaben sind sie befugt, bei Verstößen gegen die öffentlich-rechtlichen Vorschriften Anordnungen wie Baueinstellung, Nutzungsuntersagung, Beseitigungsanordnung und Ordnungsverfügung zu erlassen. 

Gebühren

gemäß Brandenburgischer Baugebührenordnung (BbgBauGebO)

Rechtsgrundlagen

Baugesetzbuch (BauGB) und Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)

Brandenburgische Bauordnung, Baugebührenordnung und weitere Landesverordnungen

Satzungen der Stadt Schwedt/Oder einschließlich Bebauungspläne

Anträge – Formulare – Unterlagen

  • formlose schriftliche Mitteilung des Verstoßes gegen baurechtliche Vorschriften

Kontakt mit der unteren Bauaufsichtsbehörde

Alle persönlichen Angaben sind freiwillig und werden nur zur Kontaktaufnahme genutzt. Pflichtfelder sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.

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Zuständigkeit

Untere Bauaufsichtsbehörde

Ansprechpartner
Frau Angela Dominik
Zimmer
Außenstelle, Raum 1.09
Telefon
03332 446-510
Adresse
Stadt Schwedt/Oder, Fachbereich 3
Dr.-Th.-Neubauer-Str. 24
16303 Schwedt/Oder
Fax
bauordnungsamt.stadt
@schwedt.de
Kontaktformular

Sprechzeiten

Di.
9–12 und 13–18 Uhr
Do.
9–12 und 13–15 Uhr
Fr.
9–12 Uhr
Keine Sprechzeit: am 24.12., 31.12., an gesetzlichen Feiertagen und ausgewählten Brückentagen