Makler-, Bauträger- und Baubetreuergewerbe
Wer gewerbsmäßig
den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Recht, gewerbliche Räume oder Wohnräume vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen (Immo...
Immobiliardarlehensvermittlergewerbe
Wer gewerbsmäßig den Abschluss von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen im Sinne des § 491 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches oder entsprechende entgeltliche Finanzierungshilfen im Sinne des § 506 des Bürge...