Haushalt der Stadt Schwedt/Oder
Der Haushalt ist eines der wichtigsten Planungsinstrumente der Gemeinden. Nach den Vorschriften der Brandenburgischen Kommunalverfassung sowie der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung wird für jedes Jahr ein Haushaltsplan für die Stadt Schwedt/Oder aufgestellt.
Der Haushalt wird dabei in Form einer Satzung durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schwedt/Oder im Rahmen der Selbstverwaltungshoheit der Gemeinden verabschiedet. Grundlage der Haushaltssatzung ist dabei der sogenannte Haushaltsplan. Er enthält alle voraussichtlichen Erträge und alle prognostizierten Aufwendungen (Ergebnishaushalt) sowie alle voraussichtlich eingehenden Einzahlungen und die zu erwartenden Auszahlungen (Finanzhaushalt).
Der Haushalt ist dabei u. a. Ermächtigungsgrundlage für die Stadt Schwedt/Oder, die notwendigen Aufgaben einer kreisangehörigen Stadt durchzuführen und die hierfür erforderlichen Erträge zu erwirtschaften.
Zu beachten ist, dass viele Aufgaben einer Gemeinde gesetzlich oder vertraglich vorgegeben sind, die Stadt Schwedt/Oder also keine Entscheidungsfreiheit dahingehend hat, ob sie bestimmte Aufgaben wahrnimmt (z. B. Kindertagesstätten).
In der Haushaltssatzung selbst werden darüber hinaus z. B. auch Festsetzungen für die Höhe der kommunalen Steuersätze für das Haushaltsjahr getroffen, welche sich in den dann zu erstellenden Steuerbescheiden für z. B. die Gewerbesteuer und Grundsteuer bei jedem einzelnen Bürger widerspiegeln.
Die Haushaltspläne der Stadt Schwedt/Oder aus den vergangenen Jahren finden Sie im unteren Teil dieser Seite.
Darüber hinaus stellt die Stadt Schwedt/Oder für interessierte Bürgerinnen und Bürger seit 2012 alljährlich ein kompaktes und sehr informatives Faltblatt zur Verfügung. Dieses gibt einen komprimierten Überblick über die geplanten Einnahmen und Ausgaben der Stadt.