Schiedsstellen
Die Schiedsstellen haben die Aufgabe, zwischen Beteiligten bestehende Streitigkeiten außergerichtlich zu schlichten. Eine Schiedsverhandlung ist dann erfolgreich, wenn sie den Streit durch einen Vergleich erledigen konnte. Dieser Vergleich muss einen vollstreckungsfähigen Inhalt haben. Er bildet dann die Grundlage für eine Vollstreckung wie ein gerichtlicher Titel oder eine notarielle vollstreckbare Urkunde.
Bei folgenden zivilrechtlichen Streitigkeiten muss eine Verhandlung vor einer Schiedsstelle stattgefunden haben, bevor die Erhebung einer Klage am Amtsgericht zulässig ist:
- Nachbarstreitigkeiten,
- Verletzung der persönlichen Ehre, soweit diese nicht in Presse und Rundfunk begangen worden sind.
Mit der Erhebung einer Privatklage vor dem Amtsgericht (z. B. bei einer Beleidigung) muss eine Bescheinigung über die erfolglose Sühneverhandlung beigefügt werden.
Die Schiedsperson wird durch die Stadtverordnetenversammlung Schwedt/Oder auf 5 Jahre gewählt. Im Anschluss an diese Wahl erfolgt die Berufung durch den Direktor oder die Direktorin des Amtsgerichtes Schwedt/Oder. Die Fachaufsicht hat der Direktor oder die Direktorin des Amtsgerichtes.
Die Zuständigkeit der Schiedsstelle richtet sich nach der Adresse des Streitigkeiten-Gegners.
Wer eine Anfrage zu einer Schiedsverhandlung hat, kann diese an die E-Mail: schiedsstelle@stadt-schwedt.de senden. Ein schriftlich eingereichter oder mündlich bei der Schiedsstelle zu Protokoll
erklärter Antrag muss für seine Gültigkeit stets unterschrieben sein. Ein Antrag per E-Mail ohne gültige Signatur ist ungültig.
In der Regel erfolgt nach der Kontaktaufnahme ein Vorgespräch in der Schiedsstelle, welche sich in 16303 Schwedt/Oder am Karlsplatz 6 befindet.
Für ein Schlichtungsverfahren werden Gebühren in Höhe von 15 Euro erhoben. Wird ein Vergleich geschlossen, werden 25 Euro erhoben. Vor der Eröffnung des Schiedsverfahrens ist bei der zuständigen Schiedsstelle ein Vorschuss in Höhe von 50 Euro in bar zu entrichten. Der Betrag wird nach Beendigung des Schiedsverfahrens zurückgerechnet.
Schiedsstelle 1
Schiedsperson: Herr Hartmut Knispel, Telefon: 03332 32086
Stellvertreterin: Frau Felizitas Gabriele Stäudten, Telefon: 03332 446-226
- Stadtteil Zentrum
- Ortsteil Criewen
- Ortsteil Felchow
- Ortsteil Flemsdorf
- Ortsteil Heinersdorf
- Ortsteil Kunow
- Ortsteil Vierraden
- Ortsteil Zützen
Schiedsstelle 2
Schiedsperson: Frau Felizitas Gabriele Stäudten, Telefon: 03332 446-226
Stellvertreterin: Frau Carola Wilke, Telefon: 03332 522372
- Stadtteil Am Waldrand
- Stadtteil Kastanienallee
- Stadtteil Neue Zeit
- Stadtteil Talsand
- Ortsteil Blumenhagen
- Ortsteil Gatow
- Ortsteil Hohenfelde
- Ortsteil Kummerow
- Ortsteil Schöneberg
- Ortsteil Stendell
Schiedsstelle 3
Schiedsperson: Herr Heinz Profft, Telefon: 033331 66637
Stellvertreter: Herr Sylvio Felske, Telefon: 0162 9102498
- Ortsteil Berkholz-Meyenburg
- Ortsteil Briest
- Ortsteil Grünow
- Ortsteil Jamikow
- Ortsteil Landin
- Ortsteil Passow
- Ortsteil Schönermark
- Ortsteil Schönow
- Gemeinde Pinnow (Durch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung hat die Gemeinde Pinnow mit Wirkung vom 13. September 2022 die Aufgabe der Schiedsstelle auf die Stadt Schwedt/Oder übertragen.)
Bewerbung für das Ehrenamt als Schiedsperson
Interessenten, die auf dem Gebiet einer Schiedsstelle ehrenamtlich tätig werden möchten, können sich in der Information des Rathauses der Stadtverwaltung Schwedt/Oder melden. Nachfragen sind unter Telefon 446-0 oder 446-123 möglich.
Anforderungen an die Schiedsperson:
- Vollendung des 25. Lebensjahres,
- Besitz des Wahlrechtes,
- vorurteilsfreies, sachliches und besonnenes Auftreten,
- Der räumliche Schwerpunkt der Lebensverhältnisse der Schiedsperson sollte im Amtsbereich der Schiedsstelle sein.
Schulungen der Schiedspersonen werden unentgeltlich durch den Bund deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. durchgeführt.
Anmerkung: Zu DDR-Zeiten bildete die sogenannte Schiedskommission bzw. die Konfliktkommission das Schiedsgericht.