Verbrennen von Stoffen im Freien
Das Entzünden und Abbrennen von Traditions-, Brauchtums- oder Lagerfeuern auf öffentlichen oder privaten Grundstücken bedarf der ordnungsbehördlichen Erlaubnis der Stadt Schwedt/Oder.
Das gelegentliche Abbrennen von kleinen Holzfeuern auf privaten Grundstücken im Freien ist genehmigungsfrei, soweit niemand gefährdet oder belästigt wird.
Bei Umzügen dürfen keine Pech-Fackeln mitgeführt werden. Andere Fackeln sind erlaubt, wenn für geeignete Löscheinrichtungen während des Umzuges gesorgt ist. Bei Kinderumzügen ist die Begleitung Erwachsener erforderlich.
Die Stadtordnung der Stadt Schwedt/Oder untersagt das Grillen auf Straßen und in öffentlichen Anlagen.
Gebühren
- 10,00 EUR bis 75,00 EUR entsprechend GebO des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung
Rechtsgrundlagen
- Landesimmissionsschutzgesetz
- Stadtordnung
Anträge – Formulare – Unterlagen
- schriftlicher Antrag