Baumschutz, Baumfällgenehmigung
Zur Erhaltung, Pflege und zum Schutz von Bäumen gilt ab 1. Januar 2011 die Baumschutzsatzung in der Stadt Schwedt/Oder und deren Ortsteile.
Sie regelt den Umgang mit Bäumen ab einem Stammumfang von 40 cm (in 1,30 m Höhe gemessen) und nur innerhalb der bebauten Ortslagen.
Ausnahmen in Baumgröße und Baumart gibt es für Eigenheim- bzw. Doppelhausgrundstücke entsprechend der Baumschutzsatzung.
Baumfällungen und baumschädigende Einflüsse sind untersagt und können geahndet werden. Erforderliche Maßnahmen sind zu beantragen. Erst nach Erhalt der Genehmigung können diese durchgeführt werden. Der Bescheid enthält Auflagen zur Sicherung, Ersatzpflanzung oder Ausgleichszahlung.
Laut Bundesnaturschutzgesetz dürfen Fällungen nur im Zeitraum vom 1. Oktober bis 28. Februar ausgeführt werden. Ausnahmeregelungen sind zu beantragen und hinreichend zu begründen.
Gebühren
Die Grundgebühr für die Fällung eines Baumes beträgt je Grundstück 30 Euro. Für jeden weiteren Baum auf dem selben Grundstück fallen pro Baum weitere 10 Euro an.
Rechtsgrundlagen
- Baumschutzsatzung
- Verwaltungsgebührensatzung
- Brandenburgisches Naturschutzgesetz
Anträge – Formulare – Unterlagen
- Formular: Fällantrag