Erweiterung des Butting-Gewerbestandortes (Archiv)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schwedt/Oder hat in ihrer Sitzung am 5. Dezember 2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Zweite Erweiterung des Gewerbestandortes der Firma Butting Anlagenbau GmbH & Co. KG“ beschlossen.
Ziele der Planung sind u. a. die Festsetzung des überwiegenden Teils des Geltungsbereiches als Gewerbegebiet zur Sicherung und Erweiterung des Gewerbebetriebes BUTTING, die Aktualisierung und Anpassung bisheriger erforderlicher Lärmschutzfestsetzungen an den vergrößerten Geltungsbereich sowie die Aufrechterhaltung und Sicherung einer öffentlichen Durchwegung im Bereich westlich des Betriebsgrundstückes BUTTING. Die Finanzierung des Bauleitplanverfahrens wird durch den Antragsteller übernommen. Die Verantwortung der Stadt für das gesetzlich vorgesehene Planaufstellungsverfahren nach dem Baugesetzbuch bleibt unberührt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 9. Dezember 2020 beschlossen und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet im Zeitraum vom 18. Februar 2021 bis einschließlich 24. März 2021 statt. Die in der Abteilung Stadtplanung (Alte Fabrik) der Stadtverwaltung Schwedt/Oder öffentlich ausliegenden Unterlagen finden Sie zusätzlich im untenstehenden Downloadbereich.