Bebauungsplan Nr. 04 „Freiflächenphotovoltaikanlage Mark Landin“ in Schönermark (Archiv)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schwedt/Oder hat in öffentlicher Sitzung am 29. Mai 2024 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 4 „Freiflächenphotovoltaikanlage Mark Landin“ im Ortsteil Schönermark gebilligt und beschlossen, auf dieser Grundlage die Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4 „Freiflächenphotovoltaikanlage Mark Landin“ umfasst eine Fläche südwestlich des Ortsteils Schönermark in der Stadt Schwedt/Oder, nordwestlich der Schönermarker Straße (L 28).
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 4 „Freiflächenphotovoltaikanlage Mark Landin“ im Ortsteil Schönermark (Stand: 16.02.2024) wird mit der Begründung einschließlich Umweltbericht und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Zeit vom 8. Juli 2024 bis einschließlich 16. August 2024 im Internet unter www.schwedt.eu (Bauen und Wohnen/Stadtentwicklung/ Derzeitige Projekte/Bebauungsplan Nr. 4 „Freiflächenphotovoltaikanlage Mark Landin“ im Ortsteil Schönermark) sowie ergänzend auf dem zentralen Landesportal www.planungsportal.brandenburg.de über den nachfolgenden Link https://planungsportal.brandenburg.de/plan/de8b2d1c-fe93-41c2-94e3-b2cfb475659e veröffentlicht.
Die Bekanntmachung im Amtsblatt mit den genauen Daten zur Auslegung und die vorhandenen Planunterlagen finden Sie im Downloadbereich.