Änderung des Flächennutzungsplans – Teilfläche „Wind- und Solarpark Schönermark“
Änderung des Flächennutzungsplans des Amtes Oder-Welse (Stadt Schwedt/Oder als Rechtsnachfolgerin), Ortsteil Schönermark für die Teilfläche des Bebauungsplanes Nr. 05 „Wind- und Solarpark Schönermark“
Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mark Landin hat in öffentlicher Sitzung am 6. Januar 2022 die Aufstellung des Bebauungsplans „Wind- und Solarpark Schönermark“, Ortsteil Schönermark, beschlossen. Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) für den Ortsteil Schönermark ist der räumliche Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans als „Fläche für Landwirtschaft“ dargestellt. Die mit dem Aufstellungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren verbundenen Ziele der Planung sind aus diesen Darstellungen des wirksamen FNP nicht entwickelbar. Auf Grund des Entwicklungsgebotes für Bebauungspläne nach § 8 Abs. 2 BauGB soll mit der Aufstellung des Bebauungsplans der Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren geändert werden. Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Regelverfahren nach BauGB einschließlich Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB und Umweltbericht nach § 2a BauGB.
Ziele und Zwecke der Planung
Grundlegendes Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine kombinierte Nutzung von Windkraftanlagen und einer Freiflächenphotovoltaikanlage im Osten von Schönermark. Die im Änderungsbereich dargestellten Landwirtschaftsflächen sollen hierfür in ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Erneuerbare Energien“ geändert werden. Die Entwicklung von Windenergieanlagen erfolgt hierbei auf der Grundlage der übergeordneten Ziele der Regionalplanung, die nahezu für das gesamte Plangebiet die Ausweisung eines Vorranggebietes für Windenergienutzung vorsehen. Windenergieanlagen sind im Außenbereich gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB privilegiert zulässig und können somit auch ohne Bauleitplanung errichtet werden.
Änderungsbereich
Der Änderungsbereich befindet sich im Ortsteil Schönermark der Stadt Schwedt/Oder, rund 1,1 km östlich der Ortslage Schönermark. Seine Grenzen werden auf Grundlage des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Wind- und Solarpark Schönermark“ gebildet.
Das Plangebiet erstreckt sich nördlich entlang des Landiner Abzugsgrabens. Im Osten grenzt das Plangebiet an Waldflächen. Weitere kleinere Waldflächen grenzen entlang des Grabens im Südwesten an den Änderungsbereich. Die übrigen Grenzen im Norden und Südosten werden durch Flurgrenzen gebildet. In diesen Bereichen schließt unmittelbar die Feldflur an, die das Plangebiet ansonsten weiträumig umgibt. Die Gesamtfläche der geplanten FNP-Änderung beträgt ca. 71,0 ha.
Die Lage des Plangebietes im Stadtgebiet und die Umgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches der Planung sind den Darstellungen der Anlagen zu entnehmen.
Beteiligung
Sie haben die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Plangebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Gleichzeitig wird Ihnen Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Hierfür wird das Material zur frühzeitigen Beteiligung in der Fassung Mai 2025, bestehend aus dem Änderungsblatt und der dazugehörigen Begründung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 4. August 2025 bis einschließlich 14. September 2025 im Internet über die zentrale Beteiligungsplattform DiPlanBeteiligung:
https://bb.beteiligung.diplanung.de/plan/c9b52496-1f52-41a1-8733-9d14d051e694 veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die genannten Unterlagen durch eine öffentliche Auslegung in der Stadtverwaltung Schwedt/Oder, Dienstsitz des Fachbereiches Stadtentwicklung und Bauaufsicht, Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 12 (Alte Fabrik), im Erdgeschoss links, als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit im o.g. Zeitraum zu folgenden Tageszeiten
Montag von 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag von 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag von 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr
zur Verfügung gestellt.
Auskünfte zur Planung werden telefonisch unter 03332/446-340 oder nach Terminvereinbarung jeweils zu den Sprechzeiten:
Dienstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
im Fachbereich 3, Abt. 3.2, Raum 107 (Alte Fabrik) erteilt.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zur Planung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sind elektronisch zu übermitteln. Nutzen Sie dazu bitte die folgende E-Mail-Adresse: stadtentwicklung.stadt@schwedt.de oder geben Sie Ihre Stellungnahme direkt über die Plattform DiPlanBeteiligung (https://bb.beteiligung.diplanung.de) ab. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich vor Ort oder mündlich unter der o.g. Adresse zur Niederschrift gebracht werden oder postalisch (Postanschrift: Stadtverwaltung Schwedt/Oder, Fachbereich Stadtentwicklung und Bauaufsicht, Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 12 (Alte Fabrik) in 16303 Schwedt/Oder) abgegeben werden.
Die Stellungnahmen werden in der Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.