Ausländer- und Asylangelegenheiten
Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine
Kontakte für ausländische Personen, Asylbewerber und Flüchtlinge in Schwedt/Oder
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
überregionale Bildungsangebote der Otto-Benecke-Stiftung e. V.
Schwedter Ausländerbehörde
In der Ausländerbehörde der Stadt Schwedt/Oder, mit Sitz im Rathaus, Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 5, werden Angelegenheiten ausländischer Staatsbürger bearbeitet:
- Aufenthaltstitel für Nicht-EU-Bürger:
- Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Ausbildung, Erwerbstätigkeit, Familiennachzug und humanitäre Gründe
- Blaue Karte EU
- Niederlassungserlaubnis; Daueraufenthaltserlaubnis-EU
- Aufenthaltstitel online beantragen
- Freizügigkeitsberechtigte EU-Bürger und ihre Familienangehörigen und Staatsangehörige der EWR-Staaten:
- Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgers oder eines Staatsangehörigen eines EWR-Staates
- Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht an Unionsbürger
- Einladungen (Verpflichtungserklärungen)
Die Bearbeitung eines Antrages erfolgt nach einem ausführlichen persönlichen Gespräch. Dieses Gespräch in der Ausländerbehörde ist keine rechtliche Beratung, sondern dient nur der Klärung von Umständen für die Bearbeitung des Antrages. Beratung erhalten Sie bei einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt bzw. entsprechenden Beratungsstellen.
Rechtsgrundlagen
- Grundgesetz (GG)
- Genfer Konvention
- Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
- Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügigG/EU)
- Asylverfahrensgesetz (AsylVfG)
- Beschäftigungsverordnung (BeschV)
Anträge – Formulare – Unterlagen
Aufenthaltstitel online beantragen
Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Nicht-EU-Bürger:
Folgende Unterlagen bzw. Nachweise sind erforderlich:
- ausgefülltes Antragsformular (in der Behörde erhältlich)
- gültiger Nationalpass
- aktuelles Passfoto gemäß deutschem Passgesetz
- Krankenversicherungsnachweis
- Nachweis des gesicherten Lebensunterhaltes:
- bei Arbeitnehmern: Gehalts- oder Lohnnachweis, Arbeitsvertrag
- bei Selbständigen: Gewerbegenehmigung, letzter Einkommensteuerbescheid oder aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung des Steuerberaters
Gebühr: 40,00 bis 110,00 EUR
Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Nicht-EU-Bürger:
Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein:
- seit 5 Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis
- ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache und der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet
- keine Verurteilungen wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Jugend- oder Freiheitsstrafe von mindestens 6 Monaten oder einer Geldstrafe von mindestens 180 Tagessätzen in den letzten drei Jahren
- gesicherter Lebensunterhalt
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- schriftlicher Antrag (in der Behörde erhältlich)
- gültiger Nationalpass
- aktuelles Passfoto gemäß deutschem Passgesetz
- Nachweis von ausreichendem Wohnraum für alle im Haushalt lebenden Personen
- Nachweis eines gesicherten Lebensunterhaltes
bei Arbeitnehmern: Gehalts- oder Lohnnachweis, Arbeitsvertrag
bei Selbstständigen: letzter Einkommenssteuerbescheid oder aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung des Steuerberaters - Krankenversicherungsnachweis
- Genehmigung der Gewerbeausübung
- Nachweis über Zahlung von mindestens 60 Monaten Pflichtbeiträgen oder freiwilligen Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung oder Aufwendungen für einen Anspruch einer Versicherung oder einer Versorgungseinrichtung (Ausnahme Jugendliche)
Bei Ehegatten, die in ehelicher Lebensgemeinschaft zusammenleben, genügt es, wenn die Voraussetzungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes und der Altersversorgung durch einen Ehegatten erfüllt werden. Dem Ehegatten muss die Beschäftigung erlaubt sein, sofern er Arbeitnehmer ist bzw. er muss die erforderliche Erlaubnis zur Ausübung einer sonstigen Erwerbstätigkeit besitzen.
Gebühr: 67,50 bis 250,00 EUR
Freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger
Erteilung einer Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines Unionsbürgers oder eines Staatsangehörigen eines EWR-Staates
Unionsbürgern und Staatsangehörigen der EWR-Staaten, die sich dauerhaft im Bundesgebiet niederlassen wollen, wird Freizügigkeit gewährt, wenn sie als Arbeitnehmer, Selbständige oder sonstige Erwerbstätige im Bundesgebiet tätig werden. Ihre Familienangehörigen genießen in diesen Fällen ebenfalls Freizügigkeit.
Arbeitnehmer aus Kroatien benötigen zur Arbeitsaufnahme eine Arbeitserlaubnis, die bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden muss.
Nichterwerbstätige und ihre Familienangehörigen genießen nur unter der Voraussetzung Freizügigkeit, wenn sie über ausreichenden Krankenversicherungsschutz und ausreichende Existenzmittel verfügen.
Die Behörde kann verlangen, dass Freizügigkeitsvoraussetzungen nachgewiesen werden.
Verpflichtungserklärung
Wenn Sie beabsichtigen, Familienangehörige oder Freunde aus den Nicht-EU-Ländern einzuladen, müssen Sie sich verpflichten, dass Sie alle Kosten für den Lebensunterhalt des Ausländers übernehmen. Dazu gehören die Versorgung mit Wohnraum, die Versorgung im Krankheitsfalle und bei Pflegebedürftigkeit sowie die Verpflichtung der Übernahme der Rückreisekosten.
Die Bonität wird anhand der Pfändungsgrenzen gem. § 850C Zivilprozessordnung (ZPO) ermittelt. Die Verpflichtungserklärung wird in der Ausländerbehörde auf ein bundeseinheitliches Formular entgegengenommen.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Datenerfassungsblatt
- Personaldokument
- Nachweise zur Bonität
Gebühr: 29,00 EUR