Anzeigen von Sprengungen bzw. Kampfmittelfunden
Die Durchführung von Sprengungen (z. B. von Schornsteinen, Gebäuden o. ä.) im Gebiet der Stadt Schwedt/Oder ist 14 Tage vorher im Fachbereich Ordnung und Brandschutz der Stadt anzuzeigen.
Wer Kampfmittel entdeckt, besitzt oder Fund- oder Lagerstellen kennt, an denen Kampfmittel (Fundmunition) liegen, hat dies unverzüglich der Ordnungsbehörde anzuzeigen, außerhalb der Dienstzeit ist die Polizei zu benachrichtigen.
Gebühren
- keine
Rechtsgrundlagen
- 3. Verordnung zum Sprengstoffgesetz in der z. Z. geltenden Fassung
- Ordnungsbehördliche Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel