Nutzung von öffentlichen Grünflächen
Für öffentliche Veranstaltungen auf städtischen Grünflächen ist eine Erlaubnis notwendig. In einem formlosen Antrag ist die Nutzung detailiert zu beschreiben und die räumliche Ausdehnung darzustellen. Gegebenenfalls werden Auflagen erteilt, um Schäden an der Bepflanzung zu vermeiden. Bäume dürfen nicht als Träger für Werbung, Schmuck oder dergleichen genutzt werden. Verunreinigungen durch Abwasser bzw. pflanzenschädigende Stoffe sind auszuschließen.
Die genutzten Flächen sind unmittelbar nach der Veranstaltung zu säubern, Abfall ist zu entsorgen und entstandene Schäden zu beheben.
Rechtsgrundlagen
- Baumschutzsatzung
- Brandenburgisches Naturschutzgesetz
Anträge – Formulare – Unterlagen
- formloser Antrag