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Nutzung von öffentlichen Grünflächen

Für öffentliche Veranstaltungen auf städtischen Grünflächen ist eine Erlaubnis notwendig. In einem formlosen Antrag ist die Nutzung detailiert zu beschreiben und die räumliche Ausdehnung darzustellen. Gegebenenfalls werden Auflagen erteilt, um Schäden an der Bepflanzung zu vermeiden. Bäume dürfen nicht als Träger für Werbung, Schmuck oder dergleichen genutzt werden. Verunreinigungen durch Abwasser bzw. pflanzenschädigende Stoffe sind auszuschließen.

Die genutzten Flächen sind unmittelbar nach der Veranstaltung zu säubern, Abfall ist zu entsorgen und entstandene Schäden zu beheben.

Rechtsgrundlagen

  • Baumschutzsatzung
  • Brandenburgisches Naturschutzgesetz

Anträge – Formulare – Unterlagen

  • formloser Antrag

Kontakt mit dem Fachbereich 4

Alle persönlichen Angaben sind freiwillig und werden nur zur Kontaktaufnahme genutzt. Pflichtfelder sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.

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Zuständigkeit

Tief- und Landschaftsbau

Ansprechpartner
Frau Carola Duckert
Zimmer
Außenstelle, Raum 7
Telefon
03332 446-227
Ansprechpartner
Herr Marcus Wilke
Zimmer
Außenstelle, Raum 7
Telefon
03332 446-245
Adresse
Stadt Schwedt/Oder, Fachbereich 4
Dr.-Th.-Neubauer-Str. 12
16303 Schwedt/Oder
Fax
03332 446-243
tiefbauamt.stadt
@schwedt.de
Kontaktformular

Sprechzeiten

Di.
9–12 und 13–18 Uhr
Do.
9–12 und 13–15 Uhr
Fr.
9–12 Uhr
Keine Sprechzeit: am 24.12., 31.12., an gesetzlichen Feiertagen und ausgewählten Brückentagen