Direkt zum Inhalt Direkt zur Hauptnavigation

Sprachauswahl

Suche Hilfe
zum Stichwortverzeichnis

Standardnavigation

Hauptnavigation

Aufstellung von Fliegenden Bauten anzeigen

Fliegende Bauten, wie beispielsweise Fahrgeschäfte, Zelte oder Bühnen, die einer Ausführungsgenehmigung (Prüfbuch) bedürfen, dürfen nur in Gebrauch genommen werden, wenn dies bei der unteren Bauaufsichtsbehörde der Stadt Schwedt/Oder unter Vorlage des Prüfbuches angezeigt wurde.

Welche Fliegenden Bauten anzeigepflichtig sind, finden Sie unter § 76 Abs. 2 BbgBO.

Hinweis: Die Ausführungsgenehmigung (sogenannte Prüfbuch) muss durch den Betreiber in seinem Wohnort bei der jeweiligen Baubehörde beantragt werden.

Gebühren

gemäß Brandenburgischer Baugebührenordnung (BbgBauGebO)

Rechtsgrundlagen

§ 76 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)

§ 20 Bautechnische Prüfungsverordnung

Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten (FlBauR)

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung über Ausführungsgenehmigungen für Fliegende Bauten und deren Gebrauchsabnahmen (VVFlBauR)

Anträge – Formulare – Unterlagen

  • Anzeige zur Gebrauchsabnahme

  • Prüfbuch des fliegenden Baus

  • Lageplan bzw. Bestuhlungsplan (ggf.)

Kontakt mit der unteren Bauaufsichtsbehörde

Alle persönlichen Angaben sind freiwillig und werden nur zur Kontaktaufnahme genutzt. Pflichtfelder sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.

Datenschutz:*

Zuständigkeit

Untere Bauaufsichtsbehörde

Ansprechpartner
Frau Angela Dominik
Zimmer
Außenstelle, Raum 1.09
Telefon
03332 446-510
Adresse
Stadt Schwedt/Oder, Fachbereich 3
Dr.-Th.-Neubauer-Str. 24
16303 Schwedt/Oder
Fax
bauordnungsamt.stadt
@schwedt.de
Kontaktformular

Sprechzeiten

Di.
9–12 und 13–18 Uhr
Do.
9–12 und 13–15 Uhr
Fr.
9–12 Uhr
Keine Sprechzeit: am 24.12., 31.12., an gesetzlichen Feiertagen und ausgewählten Brückentagen