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Bauleitplanung

Zur Bauleitplanung gehören der Flächennutzungsplan als vorbereitende Bauleitplanung und der Bebauungsplan als verbindliche Bauleitplanung. Vor allem die einzelnen Bebauungspläne der Stadt Schwedt/Oder sollen sicherstellen, dass die im Rahmen der verschiedenen Konzepte erarbeiteten städtebaulichen Entwicklungsziele erreicht werden.

Das Brandenburger Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung bietet ein Online-Angebot für die kommunale Bauleitplanung an, unter: https://bb.beteiligung.diplanung.de.

Bebauungspläne und örtliche Bauvorschriften der Stadt Schwedt/Oder werden im Bürgerinfoportal der Stadt Schwedt/Oder und nun auch im Geoportal der Stadt Schwedt/Oder und der Gemeinde Pinnow veröffentlicht.

Rechtskräftige Bebauungspläne für das Stadtgebiet

Bebauungspläne regeln die Zulässigkeit von Vorhaben und die Art und Weise der zulässigen Nutzungen von Grundstücken.

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Rechtskräftige Bebauungspläne für Ortsteile

Bebauungspläne regeln die Zulässigkeit von Vorhaben und die Art und Weise der zulässigen Nutzungen von Grundstücken. Hier sind die Pläne für die Ortsteile erfasst.

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Wirksame Flächen­nutzungs­pläne

Mit dem Flächen­nutzungs­plan als vorbereitenden Bauleit­plan stellen Gemeinden ihre beabsichtigte städte­bauliche Entwicklung kartografisch und textlich dar.

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Auszug aus einem Plan
Auszug aus einem Plan

Städtebauliche Satzungen

Städtebauliche Satzungen regeln im Wesentlichen die Abgrenzung des für eine Bebauung vorgesehenen „Innenbereiches“ zum „Außenbereich“.

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Amtsblattveröffentlichung
Bekanntmachung Aufstellung eines Bebauungsplanes

Aufstellungs­verfahren

Im Sinne des Baugesetzbuches (BauGB) folgt die Aufstellung eines Bebau­ungs­planes und eines Flächen­nutzungs­planes konkreten gesetz­lichen Rege­lungen und Verfahrens­schritten.

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