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Hausnummernvergabe

Die Vergabe von Hausnummern erfolgt in der unteren Bauaufsichtsbehörde automatisch, wenn ein Bauantrag gestellt und genehmigt wurde. Ansonsten kann formlos in der Behörde ein Antrag gestellt werden.

Rechtsgrundlagen

  • Brandenburgisches Statistikgesetz
  • Baugesetzbuch
  • Stadtordnung

Anträge – Formulare – Unterlagen

Für die Neuvergabe oder Änderung einer Hausnummer sind erforderlich:

  • formloser Antrag
  • Lageplan
  • Flur- und Grundstücksbezeichnung

Gebühren – Entgelte

  • keine

Kontakt mit der unteren Bauaufsichtsbehörde

Alle persönlichen Angaben sind freiwillig und werden nur zur Kontaktaufnahme genutzt. Pflichtfelder sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.

Datenschutz:*

Zuständigkeit

Untere Bauaufsichtsbehörde

Ansprechpartner
Herr Bodo Klan
Zimmer
Außenstelle, Raum 1.06
Telefon
03332 446-317
Adresse
Stadt Schwedt/Oder, Fachbereich 3
Dr.-Th.-Neubauer-Str. 24
16303 Schwedt/Oder
Fax
bauordnungsamt.stadt
@schwedt.de
Kontaktformular

Sprechzeiten

Di.
9–12 und 13–18 Uhr
Do.
9–12 und 13–15 Uhr
Fr.
9–12 Uhr
Keine Sprechzeit: am 24.12., 31.12., an gesetzlichen Feiertagen und ausgewählten Brückentagen