Ehe für alle
Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts am 1. Oktober 2017 ist es nicht mehr möglich, eine Lebenspartnerschaft in Deutschland neu zu begründen.
Die Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe entspricht rechtlich einer Eheschließung. Diese Umwandlung (Eheschließung) muss zu einem neuen Termin mit Unterschrift der Erklärenden, des mitwirkenden Standesbeamten und etwaiger Zeugen tatsächlich erfolgen.
Die betroffenen Lebenspartner melden die Umwandlung ihrer Lebenspartnerschaft bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Lebenspartner seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, an. Für die Umwandlung selbst ist jedes deutsche Standesamt zuständig.
Das Standesamt ist an die Aufrufanlage im Rathaus angeschlossen.
Rechtsgrundlagen
- Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts
- Personenstandsgesetz (PStG)
- Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung – PStV)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (PStG-VwV)
- Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg) in Verbindung mit der Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Kommunales (Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales – GebOMIK), Tarifstelle 12, in der jetzt gültigen Fassung
Gebühren
- 59,00 EUR (Prüfung der Ehevoraussetzungen)
- 49,00 bis 164,00 EUR (Vornahme der Eheschließung)
- 16,00 EUR (Eheurkunde)
- 8,00 EUR (für ein zweites und jedes weitere Stück der Urkunde, wenn es gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird)
Anträge – Formulare – Unterlagen
- beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
- beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister gegebenenfalls Lebenspartnerschaftsurkunde
- erweiterte Meldebescheinigung zur Vorlage für das Standesamt
- Personalausweis
Vertretung bei der Anmeldung:
Ist einer der Lebenspartner verhindert, die beabsichtigte Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe persönlich anzumelden, so soll er eine schriftliche Erklärung darüber abgeben, dass er mit der Anmeldung durch den anderen Lebenspartner einverstanden ist.
- Formular: Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung