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Amtsblatt-Redaktion

Das „Amtsblatt für die Stadt Schwedt/Oder und für die Gemeinde Pinnow“ wird durch die Bürgermeisterin der Stadt Schwedt/Oder herausgegeben. Es erscheint in ausreichender Auflage nach Bedarf, mindestens einmal im Monat, und wird an alle Schwedter Haushalte verteilt. Weitere Exemplare liegen im Rathaus zur Mitnahme aus. Interessierte Firmen, Bürger und Institutionen haben die Möglichkeit, es gegen Übernahme der Portogebühren per Abonnement zu beziehen. Bestellungen sind an die unten angegebene Adresse zu richten.

Das Amtsblatt enthält einen amtlichen und einen nichtamtlichen Teil. Für beide Abschnitte ist die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Schwedt/Oder zuständig. Redaktionsschluss und Erscheinungstag finden Sie unter Termine

Verantwortlich für Anzeigen ist die Heimatblatt Brandenburg Verlag GmbH, Internet: www.heimatblatt.de

Seit Januar 2015 erscheint das Amtsblatt im Stadtjournal „SCHWEDTerLEBEN“.

Gebühren – Entgelte

  • Die Veröffentlichung im amtlichen und im nichtamtlichen Teil sind kostenfrei.
  • Anzeigen im Stadtjournal „SCHWEDTerLEBEN“ sind kostenpflichtig mit der Heimatblatt Brandenburg Verlag GmbH zu vereinbaren.

Rechtsgrundlage

  • Verordnung über die öffentliche Bekanntmachungen von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften in den Gemeinden, Ämtern und Landkreisen (Bekanntmachungsverordnung – BekanntmV) vom 1. Dezember 2000
  • Hauptsatzung der Stadt Schwedt/Oder

Kontakt mit der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Alle persönlichen Angaben sind freiwillig und werden nur zur Kontaktaufnahme genutzt. Pflichtfelder sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.

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Zuständigkeit

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Ansprechpartner
Frau Corina Müller
Zimmer
Rathaus, Raum 3.73
Telefon
03332 446-205
Ansprechpartner
Frau Luise Wienholz
Zimmer
Rathaus, Raum 3.79
Telefon
03332 446-305
Adresse
Stadt Schwedt/Oder, Büro Bürger­meisterin
Dr.-Th.-Neubauer-Str. 5
16303 Schwedt/Oder
Fax
03332 22116
oe
@schwedt.de
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Di.
9–12 und 13–18 Uhr
Do.
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Fr.
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Keine Sprechzeit: am 24.12., 31.12., an gesetzlichen Feiertagen und ausgewählten Brückentagen