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Nutzungseinschränkung von Trinkwasser (Archiv)

Das Abkochgebot für Schönermark, Grünow, Passow, Herrenhof und Stendell wurde am 1. August 2024 durch das Gesundheitsamt des Landkreises Uckermark aufgehoben. Das Trinkwasser entspricht wieder den Anforderungen der Trinkwasserverordnung und kann bedenkenlos genutzt werden.

Meldung vom 26. Juli

Der Zweckverband Ostuckermärkische Wasserversorgung und Abwasserbehandlung (ZOWA) informiert am 26. Juli 2024 über die Nutzungseinschränkung von Trinkwasser in den Schwedter Ortsteilen Schönermark, Grünow, Passow, Herrenhof und Stendell.

Aufgrund einer Grenzwertüberschreitung bei dem mikrobiologischen Parameter Enterokokken entspricht das Trinkwasser nicht mehr den Anforderungen der Trinkwasserverordnung.

Aus Vorsorge muss das entnommene Trinkwasser vor dem Gebrauch abgekocht werden.

Beim Abkochen ist darauf zu achten, dass das Wasser mindestens drei Minuten aufsprudeln muss. Nach dem Abkühlen des Wassers, kann dieses getrunken werden. Beachten Sie bitte, dass das abgekochte Wasser täglich frisch zubereitet wird. Abgekochtes Wasser ist auch für die Reinigung von Lebensmittel, Küchengeräten, Geschirr und Zähneputzen zu verwenden.

Über die Aufhebung der Nutzungseinschränkung wird der ZOWA informieren: www.zowa-online.de

Für Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ZOWA unter der Telefon 03332 2665-0 zur Verfügung.