Informationen zur Grundsteuer 2025
Alle Grundsteuerpflichtigen der Stadt Schwedt/Oder und der Gemeinde Pinnow erhalten für das Steuerjahr 2025 neue Grundsteuerbescheide von der Stadt Schwedt/Oder.
Warten Sie bitte den neuen Grundsteuerbescheid ab!
Bitte überweisen Sie die Grundsteuer an die Stadt Schwedt/Oder bzw. an die Gemeinde Pinnow erst, wenn Sie Ihren neuen Grundsteuerbescheid für 2025 erhalten haben.
Sollten Sie bei Ihrer Bank einen Dauerauftrag eingerichtet haben, setzen Sie diesen bitte aus und passen Sie ihn mit Erhalt Ihres Bescheides an die neuen Beträge an.
Haben Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, ist nichts weiter zu tun.
Erhebung und Höhe der Grundsteuer ab 2025
Die Grundsteuer wird wie folgt berechnet:
Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag × Hebesatz 2025 ÷ 100
Maßgeblich für die Berechnung der Grundsteuer sind somit die neu berechneten Grundsteuermessbeträge vom Finanzamt sowie die Festsetzung der Hebesätze durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Schwedt/Oder/Gemeindevertretung Pinnow im Rahmen der Haushaltssatzung oder einer Hebesatzsatzung für das Jahr 2025.
Erst wenn der Stadtverwaltung Schwedt/Oder die Grundsteuermessbeträge vollumfänglich vorliegen, ist es möglich, eine abschließende Berechnung der Hebesätze unter Beachtung des Ziels der Aufkommensneutralität vorzunehmen. Anschließend wird der Stadtverordnetenversammlung Schwedt/Oder/Gemeindevertretung Pinnow ein entsprechender Vorschlag zur Beschlussfassung vorgelegt. Das wird voraussichtlich im März 2025 sein.
Aufkommensneutralität bedeutet hierbei, dass die neue Grundsteuer nicht zu einer Erhöhung der städtischen Einnahmen aus der Grundsteuer insgesamt (Grundsteueraufkommen) führen soll.
Für die Eigentümer können sich trotzdem – je nach Einzelfall – gleiche, höhere oder niedrigere Grundsteuerzahlungen ergeben.