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Willkommen neue Ortsteile (Archiv)

Karte: Gliederung der Stadt in Stadt- und Ortsteile
Gliederung der Stadt in Stadt- und Ortsteile und Lage der mitverwalteten Gemeinde Pinnow (19. April 2022)
Ab 19. April 2022 gehören per Gebietsänderungsgesetz für das Amt Oder-Welse 8 neue Ortsteile zur Nationalparkstadt Schwedt/Oder. Für die neuen Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt ändert sich einiges, aber nicht alles sofort.

Im April wird deshalb ein Informationsblatt an alle Haushalte in Berkholz-Meyenburg, Briest, Grünow, Jamikow, Landin, Passow, Schönermark und Schönow verteilt. Alle Informationen sind hier noch einmal nachzulesen und mit weiterführenden Links versehen.

Was ändert sich?

Was bleibt gleich?

Sprechstunden in den Ortsteilen

Was ändert sich?

Zuständigkeiten

Wo bisher das Amt Oder-Welse für Sie zuständig war, tritt nun die Stadtverwaltung Schwedt/Oder an diese Stelle. Die Umstellung wird nicht in allen Bereichen sofort funktionieren.

Die Schwedter Meldebehörde kann Ihre Anliegen noch nicht sofort bearbeiten, da die Übernahme der Meldedaten erst Mitte April erfolgt.

Im Schwedter Rathaus finden Sie demnächst die für Sie zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für: Standesamt, untere Straßenverkehrsbehörde, Meldebehörde, Kita- und Schulverwaltung, Bundeselterngeld, Gewerbeangelegenheiten, Wohngeld, Steuern und Gebühren, Sozialversicherung, vorbeugender Brandschutz, Ausländerbehörde, untere Bauaufsicht, Ordnungswesen.

Im Schwedter Rathaus gibt es eine Bürgerberatung. Hier erhalten Sie Auskünfte zu allen Verwaltungsangelegenheiten. 

Was erledige ich wo? Diese Frage können Sie auch online recherchieren auf der Homepage der Stadt unter Anliegen von A bis Z.

Ihre Anschrift

Zunächst behalten Sie Ihre Anschrift!

Damit es in der Stadt Schwedt/Oder inklusive aller Ortsteile keine Doppelungen von Straßennamen gibt, mussten einige Straßen umbenannt werden. Dies erfolgte noch auf der letzten Gemeindevertretungssitzung vor der Eingemeindung. Übergangsweise gelten der alte und der neue Straßenname.

Die Änderung der Postleitzahl ist bei der Deutschen Post AG beantragt. Sie bekommen eine Information, ab wann Sie Ihre Anschrift in der neuen Fassung mit der Schwedter Postleitzahl 16303 verwenden können.

Erst dann müssen Sie Ihre neue Anschrift im Personalausweis bei der Schwedter Meldebehörde und in den Fahrzeugpapieren bei der KfZ-Zulassungsstelle in Prenzlau ändern lassen.

Wir informieren Sie rechtzeitig, ab wann Sie Ihren Personalausweis ändern lassen können!

Wenn die Straßen umbenannt sind und die Postleitzahl angepasst ist, müssen Sie Ihre geänderte Adresse Ihren Geschäftspartnern mitteilen. Dazu gehören ggf. Banken, Versicherungen, Krankenkasse, Kindergeldstelle, Wasser- und Stromversorger, Telefonanbieter, Kundenkonten, Vereine, Agentur für Arbeit, Sozialamt, Jobcenter, Vertragspartner usw. Die Aufzählung ist nur beispielhaft.

Bürgerbudget

Als Schwedter Einwohnerinnen und Einwohner können Sie sich erstmalig am Bürgerbudget 2023 beteiligen. Nähere Informationen finden Sie auf www.schwedt.eu/buergerbudget.

Grundsteuer A

Für die Grundsteuer A erhalten Sie auf Grund des niedrigeren Hebesatzes der Stadt Schwedt/Oder einen neuen Bescheid.

Straßenreinigung und Winterdienst

Die Fahrbahnen, auf denen der reguläre Busverkehr stattfindet, werden ab 2022 über die Stadt Schwedt/Oder winterdienstlich bewirtschaftet. Bei allen anderen Straßen und Gehwegen sind die Anlieger gefordert.

Stadt- und Ortsteilpflege, Frau Stäudten, Telefon: 03332 446-226 bzw. 0151 12168993

Grünpflege

Bei Problemen mit öffentlichen Grünanlagen sowie in Baumfällangelegenheiten können Sie sich an die Stadt wenden.

Stadt- und Ortsteilpflege, Frau Duckert, Telefon: 03332 446-227

ÖPNV

Als Schwedter Einwohnerinnen und Einwohner haben Sie Anspruch auf ein SchwedtTicket. Dieses ermöglicht preisgünstigere Fahrten in die Ortsteile zum Schwedt-Tarif. Für den Erwerb eines SchwedtTickets muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden, der in den UVG-Kundencentern oder auf der UVG-Homepage zur Verfügung steht. Den ausgefüllten Antrag geben Sie dann zusammen mit einem Passfoto, in einem unserer Kundencenter ab oder schicken diesen per Post. Anschließend erhalten Sie Ihr personalisiertes SchwedtTicket, mit Ihrem Foto versehen, zurück.

Schwedter Sozialpass

Mit dem Schwedter Sozialpass gewährt die Stadt Schwedt/Oder anspruchsberechtigten Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Schwedt/Oder Ermäßigungen bei der Inanspruchnahme kommunaler Einrichtungen und Angebote.

Wohngeldbehörde, Telefon: 03332 446-810, -811, -812; E-Mail: wohngeld.stadt@schwedt.de

Kultur, Sport und Freizeit

Als Schwedter Einwohnerinnen und Einwohner können Sie alle kommunalen Einrichtungen nutzen, wie die Musik- und Kunstschule, die Stadtbibliothek, die Volkshochschule, die Städtischen Museen und kommunalen Sportstätten.

Vereine können auf Antrag Fördermittel für kulturelle, sportliche und gesellschaftliche Anlässe erhalten. Die Zuschussgewährung erfolgt nach Maßgabe der Förderrichtlinien, im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Fachbereich 7, Telefon: 03332 446-770; E-Mail: sks.stadt@schwedt.de

Gemeindevertretung

In die Stadtverordnetenversammlung Schwedt/Oder (SVV) werden bis zum Ende der laufenden Kommunalwahlperiode insgesamt zehn Mitglieder aus den bisherigen Gemeindevertretungen mit Stimmrecht aufgenommen. Die Gemeindevertretungen Berkholz-Meyenburg und Mark Landin wählen dafür aus ihrer Mitte jeweils drei Vertreter oder Vertreterinnen, die Gemeinde Passow vier.

Die Stadt­verordneten­versammlung tagt viermal im Jahr. Im Bürgerinfoportal über www.schwedt.eu/svv sind alle Dokumente und Sitzungstermine veröffentlicht.

Neu ist, dass nun jeder Ortsteil einen Ortsbeirat zu bilden hat. Die Mitglieder der einzelnen Ortsbeiräte werden aus den Reihen der bisherigen Gemeindevertretungen gewählt. Stehen nicht ausreichend Personen aus einem Ortsteil zur Verfügung, so dass kein Ortsbeirat gebildet werden kann, wird dieser erst bei der nächsten Kommunalwahl gewählt. Der bisherige Ortsvorsteher oder die Ortsvorsteherin bleibt bis dahin alleinige Vertretung des Ortsteiles – dies betrifft Briest, Grünow und Jamikow.

Der ehrenamtliche Bürgermeister der Gemeinde Berkholz-Meyenburg wird nun Ortsvorsteher des Ortsteiles Berkholz-Meyenburg. Alle anderen Ortsvorsteher bzw. Ortsvorsteherinnen der bisherigen Ortsteile der Gemeinden Mark Landin und Passow bleiben in ihrem Amt.

Ortsrecht

Das Schwedter Ortsrecht gilt ab dem Eingemeindungstag auch für die neuen Ortseile, mit einigen Ausnahmen (Hebesätze für die Grundsteuer B, Gewerbesteuer, Hundesteuer, Kindertagesstättengebühren, Friedhofsgebühren). Satzungen, in denen detaillierte Ortsbezeichnungen vorkommen, werden schrittweise angepasst und im Amtsblatt veröffentlicht.

Keine Zweitwohnungssteuer

In Schwedt/Oder gibt es keine Zweitwohnungssteuer.

Was bleibt gleich?

Vorwahl

Ihre Telefonvorwahl wird nicht geändert.

Ortsvorsteher, Ortsvorsteherin

Die bisherigen Ortsvorsteher und Ortsvorsteherinnen verbleiben bis zum Ende der laufenden Kommunalwahlperiode in ihrem Amt.

  • Berkholz-Meyenburg: Herr Gerd Regler
  • Briest: Frau Angelika Grunwald
  • Grünow: Frau Gabriele Manteufel
  • Jamikow: Herr Jörg Gerber
  • Landin: Frau Verena Siewert
  • Passow: Herr Norman Baas
  • Schönermark: Frau Sigrid Hiller
  • Schönow: Herr Stefan Hildebrand

Bankverbindung

Ihre Daueraufträge bzw. SEPA-Lastschriftmandate behalten vorerst ihre Gültigkeit. Bei erforderlichen Änderungen werden Sie persönlich informiert.

Einige Steuern und Gebühren

Die Hebesätze für Gewerbesteuern und die Hundesteuern bleiben bis Ende 2026 unverändert.

Die Hebesätze für die Grundsteuer B bleiben zunächst ebenfalls unverändert. Änderungen im Rahmen der Grundsteuerreform sind jedoch möglich.

Die Kindertagesstättengebühren gelten zunächst weiter bis zum Beschluss einer neuen Satzung.

Die Friedhofsgebühren bei den kommunalen Friedhöfen gelten zunächst weiter bis zum Beschluss einer neuen Satzung.

Bau- und Planungssatzungen

Der Flächennutzungsplan des Amtes Oder-Welse, Blatt 1, 2 und 3 (vom 26.02.2015), und die im Gesetz aufgelisteten Klarstellungs- und Abrundungssatzungen und Bebauungspläne gelten vorerst weiter, bis sie durch neues Ortsrecht ersetzt werden oder aus anderen Gründen außer Kraft treten.

Schulbezirk

Keine Schülerin und kein Schüler muss die Schule wechseln.

Landkreis Uckermark

Die Kreisverwaltung in Prenzlau bleibt auch weiterhin in vielen Dingen zuständig:

  • Führerscheinstelle,
  • Kraftfahrzeug-Zulassung,
  • Jobcenter,
  • Sozialamt,
  • Gesundheits- und Veterinäramt,
  • Jugendamt,
  • Jagd- und Fischereiwesen,
  • Abfallwirtschaft,
  • Denkmalschutz,
  • Kataster- und Vermessungsamt.
     

Andere Aufgaben übernimmt die Stadt Schwedt/Oder.

Wasser- und Stromversorger

Ihr Wasser-, Abwasser- und Stromversorger ändert sich nicht.

Sprechstunden in den Ortsteilen

(Stand: 19.04.2022, aktueller: Ortsteilangelegenheiten)

Berkholz-Meyenburg:

Gutshaus, Berkholzer Hauptstraße 8
Montag, 16:00–17:00 Uhr (gerade Kalenderwoche)
Frau Alin Pöppel, Telefon: 03332 446-231, E-Mail: apoeppel@schwedt.de

Briest:

Kulturbaracke, Golmer Weg 2
Mittwoch, 17:00–18:00 Uhr (ungerade Kalenderwoche)
Frau Manuela Lenz, Telefon: 03332 446-146, E-Mail: manuelalenz@schwedt.de

Grünow:

Gemeindehaus, Grünower Dorfstraße 27
Mittwoch, 15:00–16:00 Uhr (ungerade Kalenderwoche)
Frau Manuela Lenz, Telefon: 03332 446-146, E-Mail: manuelalenz@schwedt.de

Jamikow:

Gutshaus, Alter Gutshof 1
Donnerstag, 15:30–16:45 Uhr (ungerade Kalenderwoche)
Frau Marianne Wendt, Telefon: 03332 446-209, E-Mail: mwendt@schwedt.de

Landin:

Bürgerhaus, Landiner Ring 42 (Am Hof 10)
Montag, 17:00–18:00 Uhr (gerade Kalenderwoche)
Frau Corina Müller, Telefon: 03332 446-205, E-Mail: cmueller@schwedt.de

Passow:

Bürgerbüro, Schwedter Chaussee 41
Mittwoch, 18:00–19:00 Uhr (gerade Kalenderwoche)
Frau Kathleen Werner, Telefon: 03332 446-412, E-Mail: kwerner@schwedt.de

Schönermark:

Bürgerhaus, Am Dorfanger 29
Dienstag, 16:30–17:30 Uhr (gerade Kalenderwoche) (parallel zum Lesecafé)
Frau Manuela Lenz, Telefon: 03332 446-146, E-Mail: manuelalenz@schwedt.de

Schönow:

Fachwerksaal, Schönower Dorfstraße 7
Donnerstag, 17:00–18:00 Uhr (ungerade Kalenderwoche)
Frau Marianne Wendt, Telefon: 03332 446-209, E-Mail: mwendt@schwedt.de

Downloads

Schwedt/Oder begrüßt seine neuen Ortsteile – Informationen zur Eingemeindung (April 2022) mit Änderungen nach Redaktionsschluss (PDF, nicht barrierefrei)