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Mietzinsüberprüfung

Eine Überprüfung erfolgt, wenn der Bürger einen formlosen Antrag auf Überprüfung seines Mietzinses stellt. Es wird nur nachvollzogen, ob der Mietzins mit der ortsüblichen Vergleichsmiete übereinstimmt. Hierbei erfolgt keine Rechtsberatung. Mit einer solchen Überprüfung soll Mietpreiswucher geahndet bzw. bei falsch berechnetem Mietzins über den Vermieter eine Korrektur veranlasst werden. Hinweis: Die Mietzinsüberprüfung erfolgt nur im persönlichen Gespräch.

Gebühren – Entgelte

  • keine

Rechtsgrundlagen

  • Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten nach dem Preisabgabengesetz und dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten bei Verstößen gegen das Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung, das Wirtschaftsstrafgesetz 1954 und die Preisabgabenverordnung (POwiZV)

Anträge – Formulare – Unterlagen

  • formloser Antrag des Bürgers
  • Mietvertrag, sowie dazugehörige Änderungen
  • Betriebskostenabrechnung

Kontakt mit dem Bereich Wohnungswesen

Alle persönlichen Angaben sind freiwillig und werden nur zur Kontaktaufnahme genutzt. Pflichtfelder sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.

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Zuständigkeit

Wohnungswesen

Ansprechpartner
Frau Mandy Witte
Zimmer
Rathaus, Raum 3.24
Telefon
03332 446-820
Adresse
Stadt Schwedt/Oder, Fachbereich 6
Dr.-Th.-Neubauer-Str. 5
16303 Schwedt/Oder
Fax
03332 446-612
wohnungswesen.stadt
@schwedt.de
Kontaktformular

Sprechzeiten

Di.
9–12 und 13–18 Uhr
Do.
9–12 und 13–15 Uhr
Fr.
9–12 Uhr
Keine Sprechzeit: am 24.12., 31.12., an gesetzlichen Feiertagen und ausgewählten Brückentagen