Anmeldung in einer kommunalen Kindertagesstätte
Die Aufnahme der Kinder in einer kommunalen Kindertagesstätte erfolgt nur in Verbindung mit dem Vertragsabschluss zwischen dem Fachbereich Bildung, Jugend, Kultur und Sport der Stadtverwaltung Schwedt/Oder und den Personensorgeberechtigten. Für Kinder unter 1 Jahr und der 5. und 6. Klasse ist ein Rechtsanspruch des Jugendamtes des Landkreis Uckermark erforderlich.
Verfahrensweg: Der Personensorgeberechtigte meldet sich zuerst in der Kindertagesstätte, in die er sein Kind bringen möchte. Wenn es aufgenommen werden kann, erhält er eine schriftliche Bestätigung, dass für sein Kind ein Kita-Platz reserviert ist. Damit sucht er die Abt. Kindertagesstätten der Stadtverwaltung Schwedt/Oder auf. Hier wird der Betreuungsvertrag abgeschlossen. Der Bürger erhält eine Personenkontonummer und es wird die Form der Einzugsermächtigung geklärt. Nach Abgabe aller Einkommensnachweise wird die Kita-Gebühr entsprechend der jeweils gültigen Kita-Gebührensatzung berechnet. Der Bürger erhält per Post einen schriftlichen Gebührenbescheid.
Einkommensnachweise für den endgültigen Bescheid eines abgelaufenen Kalenderjahres sind bis spätestens 31. März des laufenden Jahres einzureichen.
Gebühren – Entgelte
- entsprechend der gültigen Kindertagesstättengebührensatzung
Rechtsgrundlagen
- Zweites Gesetz zur Ausführung des Achten Buches des Sozialgesetzbuches (Kinder- und Jugendhilfegesetz)
- Kindertagesstättengesetz
- Kindertagesstättensatzung
- Kitaversorgungssatzung
Anträge – Formulare – Unterlagen
- lückenloser Nachweis des Jahreseinkommens entsprechend der Kindertagesstättengebührensatzung
- Formular: SEPA-Basislastschriftmandat