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Kfz-Zulassung öffnet wieder (Archiv)

Ab dem 28. Februar 2022 öffnet die Kfz-Zulassungsbehörde wieder für den allgemeinen Publikumsverkehr.

Der Zutritt und der Aufenthalt im Gebäude ist für Besucherinnen und Besucher nur mit einer FFP2-Maske gestattet. Außerdem sind die geltenden Abstandsregeln gegenüber anderen Gästen sowie gegenüber den Mitarbeitenden der Verwaltung einzuhalten.

Zur Vermeidung von Wartezeiten wird Privatkunden weiterhin empfohlen, die Möglichkeit der Terminreservierung online zu nutzen. Hier ist zu beachten, dass der Termin innerhalb von 30 Minuten bestätigt werden muss. Anderenfalls verfällt die Terminreservierung.

Kfz-Zulassung nur mit Termin (31. Januar 2022)

Foto: Tablet mit der Online-Seite zur Terminbuchung
Die Terminvergabe erfolgt im Viertelstunden-Rhythmus.
Die Kfz-Zulassungsbehörde war bislang von der Schließung der Kreisverwaltung für den allgemeinen Publikumsverkehr ausgenommen. Diese Regelung lässt sich aufgrund des starken Infektionsgeschehens nicht weiter aufrechterhalten.

Ab 31. Januar 2022 wird der Publikumsverkehr in der Kfz-Zulassungsbehörde ebenfalls eingeschränkt. Ein persönliches Erscheinen ist dann nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Der Zutritt und der Aufenthalt in den Gebäuden der Kreisverwaltung ist nur noch mit einer FFP2-Maske gestattet. Innerhalb der Verwaltungsgebäude gelten die bekannten Abstandsregeln. Besucherinnen und Besucher werden gebeten, diese gegenüber anderen Gästen sowie gegenüber den Mitarbeitenden der Verwaltung einzuhalten.

Termine für die Kfz-Zulassung können online reserviert werden über die Internetseite des Landkreises unter termine.uckermark.de/Zulassungsstelle. Dieses Angebot gilt ausschließlich für private Antragsteller aus dem Landkreis Uckermark.

Pro Termin wird nur ein Zulassungsvorgang akzeptiert (Ausnahme: Außerbetriebsetzung mit gleichzeitiger Zulassung eines Fahrzeuges und Kennzeichenübernahme). Der gebuchte Termin kann nur vom zukünftigen Fahrzeughalter oder dessen vertretungsberechtigter Person in Anspruch genommen werden. Hier ist zu beachten, dass der Termin innerhalb von 30 Minuten bestätigt werden muss. Anderenfalls verfällt die Terminreservierung.

Private Antragsteller mit mehr als einem Zulassungsvorgang buchen aneinander anschließende Termine in entsprechender Anzahl oder wenden sich über ordnungsamt@uckermark.de an uns. Von telefonischen Terminanfragen bitten wir abzusehen. Sollten bei der Online-Terminbuchung technische Schwierigkeiten auftreten, wenden Sie sich bitte per E-Mail unter Angabe einer Rückrufnummer an uns.

Zulassungsdienste, Versicherungsagenturen und Autohändler, also Firmen die gewerblich für Dritte Zulassungsvorgänge erledigen, sind von der Online-Terminvergabe ausgeschlossen. Für die Annahme dieser Vorgänge wird vor Ort ein Händlerschalter eingerichtet. Nähere Informationen werden telefonisch erteilt.

Gewerbliche Antragsteller mit mehr als einem Zulassungsvorgang bitten wir, sich vorab telefonisch oder per E-Mail zur Terminvereinbarung mit uns in Verbindung zu setzen. Die Kfz-Zulassungsbehörde ist erreichbar unter 03974 70-1336 oder per E-Mail unter ordnungsamt@uckermark.de.

Internetbasierte Fahrzeugzulassung

Bitte nutzen Sie auch die Möglichkeiten, Vorgänge ohne Behördengang zu erledigen. Im Landkreis Uckermark können verschiedene zulassungsrechtliche Angelegenheiten über den folgenden Link erledigt werden: https://ikfz.brandenburg.de/ikfz/de/kfz-zulassungsbehoerden/um-uckermark/.