Testpflicht im Schwedter Klinikum (Archiv)
„Auf Grund der erwarteten 5. Welle der sogenannten Omikron-Variante hat sich die Klinikleitung entschlossen, die Eintrittsregelungen ins Klinikum und zu den MVZ-Praxen zu verschärfen,“ sagt Ulrich Gnauck, Geschäftsführer des Schwedter Klinikums.
Die Arztpraxen des MVZ sind dann nur noch unter Einhaltung der Hygieneregeln, wie Tragen einer FFP2-Maske, erreichbar. Alle ambulanten Patienten erhalten vor Behandlung einen Corona-Schnelltest, soweit sie keinen negativen Test nachweisen können.
Das bestehende Besuchsverbot im stationären Bereich bleibt erhalten. Medizinisch begründbare Ausnahmen gelten jedoch weiterhin, so unter anderem bei Besuchen durch Angehörige bei Palliativpatienten oder bei Tumorpatienten. Besucher dieser Personengruppen erhalten bei Aufnahme oder nach telefonischer Abstimmung mit dem behandelnden Arzt einen Passierschein. Mit diesem persönlichen Passierschein wird dann an der Rezeption eine Besuchserlaubnis gegen Vorlage eines Pfands (Personalausweis, Führerschein, Krankenkassenkarte, etc.) ausgehändigt und dokumentiert. Auch hier sind die Vorlage eines negativen Tests und das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend.
21. Dezember 2021