Brandschutz
Die Stadt Schwedt/Oder unterhält zur Bekämpfung von Schadenfeuer sowie zur Hilfeleistung bei Unglücksfällen und bei solchen öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden, eine Freiwillige Feuerwehr mit hauptamtlichen Kräften. Im Gegensatz zu Berufsfeuerwehren befinden sich in Schwedt/Oder nur sieben hauptamtliche Feuerwehrleute rund um die Uhr im Dienst.
Das heißt, Brandschutz und Hilfeleistung werden hauptsächlich durch die rund 270 ehrenamtlichen Feuerwehrleute sichergestellt. Stadtwehrführer ist der Kamerad Torsten Godau, stellvertretende Stadtwehrführer sind Kamerad Patrick Richter und Kamerad Michael Schwantes.
Kontakt per E-Mail: wehrfuehrung@schwedt.de
Zu den Aufgaben des vorbeugenden Brandschutzes gehören insbesondere
- die Beteiligung in bauaufsichtlichen Verfahren,
- die Durchführung von Brandverhütungsschauen,
- die Gestellung von Brandsicherheitswachen und
- die Öffentlichkeitsarbeit.
Auf der eigenen Homepage unter www.schwedt.eu/feuerwehr gibt es weitere Informationen.
Kosten – Gebühren
Einsätze zur Brandbekämpfung und Rettungseinsätze sind vom Grund her kostenfrei. Den Kostenersatz regelt der § 45 Brand- und Katastrophenschutzgesetz i. V. m. § 1 (2) der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebungen für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Schwedt/Oder.
Demnach sind beispielsweise kostenpflichtig:
- vorsätzlich grundlose Alarmierung der Feuerwehr,
- vorsätzliche Verursachung von Schäden oder Gefahren (Brandstiftungen),
- Beräumen von Unfallstellen,
- Beseitigung von Gefahr oder Schaden beim Umgang mit gefährlichen Gütern, soweit es sich nicht um Brände handelt,
- Beseitigung von Ölspuren,
- Gestellung von Brandsicherheitswachen,
- Tierrettung bzw. Tierbergung,
- Entfernung von Wasser aus Gebäuden.
Rechtsgrundlagen
Feuerwehrgebührensatzung
Feuerwehraufwandsentschädigungssatzung
Anträge – Formulare – Unterlagen
- Formular: Aufnahmeantrag Freiwillige Feuerwehr