Sozialpass
Mit dem Schwedter Sozialpass gewährt die Stadt Schwedt/Oder anspruchsberechtigten Einwohnern der Stadt Schwedt/Oder Ermäßigungen bei der Inanspruchnahme kommunaler Einrichtungen und Angebote nach Maßgabe der jeweiligen Institutionssatzung mit dem Ziel, diesem Personenkreis die Teilnahme am kommunalen und kulturellen Leben in unserer Stadt zu ermöglichen oder zu erleichtern.
Der Schwedter Sozialpass gilt:
- in den Uckermärkischen Bühnen Schwedt,
- in der Musik- und Kunstschule der Stadt Schwedt/Oder,
- in der Volkshochschule Schwedt/Oder,
- in den Städtischen Museen Schwedt/Oder,
- in der Stadtbibliothek Schwedt/Oder,
- im AquariUM der Technischen Werke Schwedt GmbH.
Die Höhe der Ermäßigungen richtet sich nach den Festlegungen der Gebührensatzung beziehungsweise nach dem Preisverzeichnis der jeweiligen Einrichtung.
Anspruch auf die Ausstellung eines Schwedter Sozialpasses haben Einwohner mit Hauptwohnung in Schwedt/Oder, die Leistungen beziehen:
- nach dem Wohngeldgesetz,
- nach dem Sozialgesetzbuch XII – Sozialhilfe,
- nach dem Sozialgesetzbuch II – Grundsicherung für Arbeitssuchende, oder
- nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Die Wohngeldbehörde ist an die Aufrufanlage im Rathaus angeschlossen.
Gebühren – Entgelte
keine
Rechtsgrundlagen
- Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
- Satzung über die Einführung eines Schwedter Sozialpasses
Anträge – Formulare – Unterlagen
Gültiger Bescheid über die Gewährung von Leistungen
- nach dem Wohngeldgesetz
- nach dem SGB XII oder
- nach dem SGB II
- nach dem Asylbewerberleistungsgesetz