Straßenreinigungsgebühren
Die Stadt Schwedt/Oder erhebt für die von ihr durchgeführte Reinigung der öffentlichen Straßen Straßenreinigungsgebühren. Die Gebühren werden dem Gebührenpflichtigen durch einen Abgabenbescheid bekannt gegeben.
Die Abteilung Steuern ist an die Aufrufanlage im Rathaus angeschlossen.
Zahlungstermine
- 15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November Hinweis zu den Zahlungsterminen
Gebühren
- entsprechend Straßenreinigungsgebührensatzung
Rechtsgrundlagen
- Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Schwedt/Oder
Anträge – Formulare – Unterlagen
- Formular: SEPA-Basislastschriftmandat