Regenwassergebühren
Die Stadt Schwedt/Oder erhebt Benutzungsgebühren auf die Inanspruchnahme der öffentlichen Regenwasseranlage für alle direkt oder indirekt angeschlossenen Flächen. Die Regenwassergebühr bemisst sich nach der angeschlossenen bebauten, überbauten oder befestigten Grundstücksfläche, von der Regenwasser in die öffentliche Regenwasserkanalisation gelangt.
Die Gebühren werden dem Gebührenpflichtigen durch einen Abgabenbescheid der Stadt bekannt gegeben.
Die Abteilung Steuern ist an die Aufrufanlage im Rathaus angeschlossen.
Zahlungstermine
- 15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November Hinweis zu den Zahlungsterminen
Gebühren
- entsprechend Oberflächenwassergebührensatzung
Rechtsgrundlagen
- Oberflächenwassergebührensatzung der Stadt Schwedt/Oder
Anträge – Formulare – Unterlagen
- Formular: SEPA-Basislastschriftmandat