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Immissionen (insbesondere Lärm)

Lärm ist ein hörbarer Schall, der eine gewollte Stille stört und damit zur Beeinträchtigung des menschlichen Wohlbefindens führen kann.
Jeder hat durch rücksichtsvolles Verhalten dafür zu sorgen, dass unzulässige Lärmbelästigungen unterbleiben. Die Stadtordnung der Stadt Schwedt/Oder schreibt vor, dass von 22 bis 6 Uhr die Nachtruhe störenden Betätigungen verboten sind.

Hinweis: Abweichend von dem unten genannten Ansprechpartner ist für Beschwerden zum Lärm aus gewerblichen Verrichtungen oder genehmigungsbedürftigen Anlagen das Landesamt für Umwelt Brandenburg, Dammweg 11, 16303 Schwedt/Oder, Telefon 03332 441-721 zuständig.

Rechtsgrundlagen

  •  Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG)
  •  Stadtordnung

Verwarn- oder Bußgeld

  • Verwarngeld 5,00 EUR bis 55,00 EUR
  • Bußgeld 5,00 EUR bis 5.000,00 EUR

Anträge – Formulare – Unterlagen

  • keine

Kontakt mit der Abteilung Ordnungswesen

Alle persönlichen Angaben sind freiwillig und werden nur zur Kontaktaufnahme genutzt. Pflichtfelder sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.

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Zuständigkeit

Ordnungswesen

Ansprechpartner
Herr Patrick Fechner
Zimmer
Rathaus, Raum 3.23
Telefon
03332 446-620
Adresse
Stadt Schwedt/Oder, Fachbereich 6
Dr.-Th.-Neubauer-Str. 5
16303 Schwedt/Oder
Fax
03332 446-612
ordnungsamt.stadt
@schwedt.de
Kontaktformular

Sprechzeiten

Di.
9–12 und 13–18 Uhr
Do.
9–12 und 13–15 Uhr
Fr.
9–12 Uhr
Keine Sprechzeit: am 24.12., 31.12., an gesetzlichen Feiertagen und ausgewählten Brückentagen