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Verzicht auf Ausübung eines Nutzungsrechtes einer Grabstätte

Auf das Nutzungsrecht an Grabstätten kann durch den Nutzungsberechtigten verzichtet werden. Die Ruhezeit wird davon unabhängig von der Friedhofsverwaltung gewährt.

Verzicht und Beräumung des Grabsteines erfolgen nach den Terminvorstellungen des Nutzungsberechtigten.

Gebühren – Entgelte

  • entsprechend Friedhofsgebührensatzung

Rechtsgrundlagen

  • Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
  • Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Bestattungsgesetz – BbgBestG) vom 07. November 2001
  • Friedhofssatzung
  • Friedhofsgebührensatzung

Anträge – Formulare – Unterlagen

  • Formular: Verzicht auf Ausübung des Nutzungsrechtes an einer Grabstätte
  • Graburkunde (sofern noch vorhanden), ansonsten: genaue Grabbezeichnung
  • Vollmacht, wenn der Nutzungsberechtigte nicht selbst vorsprechen kann

Kontakt mit der Friedhofsverwaltung

Alle persönlichen Angaben sind freiwillig und werden nur zur Kontaktaufnahme genutzt. Pflichtfelder sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.

Datenschutz:*

Zuständigkeit

Friedhofsverwaltung

Ansprechpartner
Frau Katrin Kuhnert
Telefon
03332 259930
Adresse
Stadt Schwedt/Oder, Fachbereich 4
Neuer Friedhof 1
16303 Schwedt/Oder
Fax
03332 259935
friedhofsverwaltung.stadt
@schwedt.de
Kontaktformular

Sprechzeiten

Di.
9–12 und 13–18 Uhr
Do.
9–12 und 13–15 Uhr
Fr.
9–12 Uhr
Keine Sprechzeit: am 24.12., 31.12., an gesetzlichen Feiertagen und ausgewählten Brückentagen

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