Verzicht auf Ausübung eines Nutzungsrechtes einer Grabstätte
Auf das Nutzungsrecht an Grabstätten kann durch den Nutzungsberechtigten verzichtet werden. Die Ruhezeit wird davon unabhängig von der Friedhofsverwaltung gewährt.
Verzicht und Beräumung des Grabsteines erfolgen nach den Terminvorstellungen des Nutzungsberechtigten.
Gebühren – Entgelte
- entsprechend Friedhofsgebührensatzung
Rechtsgrundlagen
- Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
- Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Bestattungsgesetz – BbgBestG) vom 07. November 2001
- Friedhofssatzung
- Friedhofsgebührensatzung
Anträge – Formulare – Unterlagen
- Formular: Verzicht auf Ausübung des Nutzungsrechtes an einer Grabstätte
- Graburkunde (sofern noch vorhanden), ansonsten: genaue Grabbezeichnung
- Vollmacht, wenn der Nutzungsberechtigte nicht selbst vorsprechen kann