Wohnberechtigungsschein (WBS)
In der Bundesrepublik Deutschland werden Wohnungen gebaut, die mit Mitteln aus öffentlichen Haushalten gefördert sind. Sie sind für Wohnungssuchende bestimmt, deren Gesamteinkommen eine Einkommensgrenze, die nach der Zahl der haushaltsangehörigen Familienmitglieder gestaffelt ist, nicht übersteigt. Anspruchsberechtigte erhalten nach Prüfung des Einkommens eine Wohnberechtigungsbescheinigung für eine öffentlich geförderte oder eine sonstige geförderte Wohnung. Die Bescheinigungen gelten nur für das Land Brandenburg.
Für einige geförderte kommunale Wohnungen übt die Stadt Schwedt/Oder ein Benennungs- oder Besetzungsrecht aus. Auch hier ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich.
Gebühren – Entgelte
- 15,00 EUR
Rechtsgrundlagen
- Brandenburgisches Wohnraumförderungsgesetz (BbgWoFG)
- Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren im Bereich Wohnungswesen (GebOWohn)
- Richtlinien zur Förderung von Mietwohnungen durch Modernisierung und Instandsetzung (ModInst)
- Richtlinien zur Herstellung des barrierefreien Zugangs zu den Wohnungen (AufzugR)
Anträge – Formulare – Unterlagen
- Formular: Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins
- formloser Antrag auf Vermittlung einer geförderten Wohnung