Sanierungsrechtliche Genehmigungen
Die Stadtverordnetenversammlung hat für die Stadt Schwedt/Oder folgende Sanierungsgebiete festgelegt:
- „Obere Talsandterasse“ und
- Wohngebiet „Neue Zeit“.
Die Karten zur Abgrenzung der Sanierungsgebiete können in der Sanierungsstelle eingesehen werden.
Alle Bauvorhaben und Rechtsvorgänge in diesen Gebieten sind genehmigungspflichtig. Das betrifft auch Bauvorhaben, die nach der Brandenburgischen Bauordnung genehmigungsfrei sind.
Gebühren – Kosten
- keine
Rechtsgrundlagen
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Obere Talsandterrasse“ Schwedt/Oder
- Satzung der Stadt Schwedt/Oder über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes „Neue Zeit“ mit dem Ziel der Stabilisierung und Entwicklung des Stadtteiles im Kontext des Stadtumbaus Schwedts
Anträge – Formulare – Unterlagen
- Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung gemäß § 144 BauGB
- Baubeschreibung
- Gebäudeansichten
- Lageskizze
- bei Abbruch die vorgesehene Folgemaßnahme
- Art der Nutzungsänderung und voraussichtlicher Beginn der Nutzungsänderung
- bei einer Grundstücksveräußerung den von beiden Vertragsparteien bestätigten Kaufpreis und die Daten der Vertragspartner
- bei einer Grundstücksteilung und bei der Bestellung oder Veräußerung eines Erbbaurechtes die Daten und die schriftliche Bestätigung der betroffenen Parteien
- bei Abschluss eines schuldrechtlichen Vertrages über den Gebrauch oder die Nutzung eines Gebäudes oder Grundstückes über den Zeitraum von mehr als einem Jahr eine Kopie des abzuschließenden Vertrages
- bei Eintragung von Grundstückslasten die Art der Last und die Daten des Begünstigten und die schriftliche Zustimmung des Belastenden und des Begünstigten
- Bestätigung des Eigentümers