Kulturförderung
Die Stadt Schwedt/Oder betrachtet die im Stadtgebiet tätigen kulturellen Vereinigungen, Gruppen, Initiativen und tätigen Künstlerinnen und Künstler als wesentliche Träger des kulturellen Lebens. Sie fördert diese durch städtische Mitwirkung bei Veranstaltungen sowie durch die Gewährung von Sachleistungen und finanziellen Zuwendungen.
Die Zuschussgewährung erfolgt nach Maßgabe der kommunalen Kulturförderrichtlinie, jedoch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel als freiwillige Leistung, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Es finden insbesondere solche kulturellen Angebote Berücksichtigung, die
- neue Erlebnisorte der Kultur ausmachen (Straßenfeste, Wohngebiet, Plätze);
- sich auf der künstlerischen Ebene mit Überlebensfragen unserer Zeit auseinander setzen (Frieden, Arbeit, Gewalt, Umwelt);
- zur Verbesserung nachbarschaftlicher Beziehungen beitragen (deutsch-polnische Beziehungen);
- spontane Aktionen mit besonders attraktiven Inhalten darstellen;
- Einwohner zum eigenen Mitmachen anregen.
Termine
- Anträge zur Förderung von Jahresprojekten und Großveranstaltungen nach Punkt 3.1 und 3.2 der Kulturförderrichtlinie sind bis 31. Oktober für das Folgejahr zu stellen.
- Anträge zur Förderung kleinerer Veranstaltungen nach Punkt 3.1 und 3.2 der Kulturförderrichtlinie sind 4 Wochen vor Maßnahmebeginn zu stellen.
- Anträge zur Förderung von Betriebskosten vereinsbetriebener Objekte sowie auf Zuschüsse für Werterhaltungsmaßnahmen an Vereinsobjekten sind bis 1. Mai für das Folgejahr zu stellen.
Gebühren – Entgelte
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keine
Rechtsgrundlagen
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Kommunale Kulturförderrichtlinie
Anträge – Formulare – Unterlagen
- Formular: Antrag auf Gewährung einer Zuwendung auf der Grundlage der „Kommunalen Kulturförderrichtlinie“ der Stadt Schwedt/Oder
- Formular: Mittelabruf einer Zuwendung zur Förderung von Projekten bzw. Maßnahmen
- Formular: Verwendungsnachweis für eine Förderung nach der Kommunalen Kulturförderrichtlinie der Stadt Schwedt/Oder
bei Erstbeantragung Kopien von:
- Eintragung des Vereins beim Amtsgericht
- gültige Satzung
- Gemeinnützigkeitsbescheinigung des Finanzamtes (Körperschaftssteuerfreistellungsbescheid)