2018: Rückbau des Alten Rathauses (Archiv)
Ab 23. Oktober 2017 wurde mit der Einrichtung der Baustelle für die Entkernung und den Rückbau des ehemaligen Rathauses, Lindenallee 25–29, begonnen. Bei dem Rückbau lag die Besonderheit im Erhalt eines Gewölbekellers, den viele Schwedter Bürger noch als Kantine des Rathauses kennen.
Die Fertigstellung der Rückbaumaßnahme erfolgte bis Ende 2018.
Zunächst erfolgte die Sicherung der Baustelle mittels Bauzaun. Dadurch ist eine Umfahrung des ehemaligen Rathauses im Innenhof nicht mehr gegeben. Außerdem entfallen sämtliche Parkplätze um das Gebäude. In Abstimmung mit der unteren Verkehrsbehörde entfallen auch die Parkplätze unmittelbar gegenüber dem Aufgang Bahnhofstraße 8 bis Ecke Garagenhof. Lediglich der Behinderten-Parkplatz Nr. 63 wird durch die Abteilung Kommunalstraßen versetzt. Der Fußweg zwischen dem ehemaligen Rathaus (Giebel) und der Lindenallee 23 wird ebenfalls gesperrt.
Im Zuge der Baustelleneinrichtung wurden Bäume gefällt und Sträucher gerodet.
Nach erfolgter Baustelleneinrichtung wurden die Gebäude entkernt. Parallel dazu erfolgten Vorbereitungen für den behutsamen Rückbau des Verbinders zum unmittelbar angrenzenden Wohnblock in der Bahnhofstraße sowie Sicherungsarbeiten für den verbleibenden Gewölbekeller. Die restlichen Gebäudeteile werden traditionell abgebrochen. Nach erfolgter Tiefenenttrümmerung werden die Baugruben entsprechend der Abstimmungen zu der nachfolgenden Neubebauung wieder aufgefüllt.
Ab 19. Februar 2018 erfolgte der Abriss des Alten Rathauses mit dem Abbruchbagger. Der Bagger arbeitete sich von der Mitte des Haupthauses nach links in Richtung des Wohngebäudes Lindenallee 23 vor. Zum Schutz des bewohnten Nachbargebäudes wurde ein Fassadengerüst mit Splitterschutz (Netz) aufgestellt.
Nach dem abschließenden Umzug der Stadtverwaltung Schwedt/Oder im Juni 2016 war das gesamte ehemalige Rathaus leer gezogen. Mit Beschluss 185/11/16 wurde die Verwaltung beauftragt, den Abriss-Beschluss vorzubereiten. Der Gebäudekomplex wurde zum größten Teil Mitte des 19. Jahrhunderts errichtet, in den 1970-er Jahren folgten Anbauten und Aufstockungen. Im September 2015 wurde ein Bereich des Kellergewölbes in die Denkmalliste des Landes Brandenburg aufgenommen. Die mit dem Denkmalschutz geführten Abstimmungen zum Erhalt des Kellerbereiches im Seitenflügel (Haus 3) sind beim Rückbau zu berücksichtigen.