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Auf der Baustelle ist Fahrradfahren nicht erlaubt! (Archiv)

Die Vierradener Straße ist zum großen Teil eine Fußgängerzone. Zwischen Berliner Straße und Vierradener Platz haben die Fußgänger Vorrang vor anderen Verkehrsteilnehmern. Nur durch zusätzliche Beschilderung wird Radfahrern und Anlieferern das Befahren dieses Bereiches erlaubt.

Foto: Blick in die Vierradener Straße mit Radfahrern, rechts das entsprechende Verkehrsschild
Durch die zusätzliche Beschilderung wird das Radfahren in der Fußgängerzone erlaubt.

Achtung, Baustelle!

Seit Ende September 2012 ist nun der Teil von der Kreuzung Präsidentenstraße bis zum Vierradener Platz Baustelle. Ab Mitte Februar 2013 werden die Bauarbeiten nach der Winterpause wieder aufgenommen. Dabei wird der Zugang zu den Geschäften weiterhin gewährt. Das bedeutet eine wesentlich höhere Verantwortung der Bauausführenden. Sperriges Baumaterial wird deponiert, Baumaschinen benötigen Raum, Gräben und Schächte müssen abgesperrt werden. Schließlich soll durch die Bauarbeiten niemand zu Schaden kommen.

Um so unverständlicher ist es, dass es immer noch Radfahrer gibt, die die Baustelle fahrend passieren. Muss es erst zu einem Unfall kommen? Die eingeräumten Wege für die Passanten sind nun mal sehr beengt. Eine komplette Sperrung der Straße zur Baustellensicherung wäre keine Lösung, insbesondere nicht für die anliegenden Geschäfte.

Foto: Baustellenschild in der Vierradener Straße
Winterbaustelle im Februar 2013