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Kommunen für Arbeit (Archiv)

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Landesprogramm „Arbeit für Brandenburg“

Mitteilung bis 27. August

Der Landkreis Uckermark hat kürzlich sein Konzept zur Umsetzung des Landesprogramms „Arbeit für Brandenburg“ vorgestellt. Potentielle Träger von Maßnahmen im Rahmen des Programms können sich auf der Homepage des Landkreises Uckermark detailliert informieren. Unter dem Link „Kommunen für Arbeit“ und „Arbeit für Brandenburg/Bürgerarbeit“ hält der Landkreis Informationen über das Programm vor.

Wie schon in dem bekannten Programm „Kommunal-Kombi“ können im Programm „Arbeit für Brandenburg“ neben den kommunalen Gebietskörperschaften auch wieder juristische Personen des Privatrechts, wie beispielsweise Arbeitsfördergesellschaften, Bildungsträger oder Verbände und Vereine als Träger fungieren, wenn sie darüber das Einvernehmen mit der jeweiligen Gemeinde erlangen. Die finanziellen Konditionen im Programm „Arbeit für Brandenburg“ sind durchaus attraktiv, so dass sich für die potentiellen Träger interessante Möglichkeiten zur Gestaltung einzelner Projekte ergeben. Beispielsweise auch zur Ergänzung von Kommunal-Kombi-Projekten oder auch zu deren Ablösung, da das Programm „Arbeit für Brandenburg“ von 2010 bis vorerst 2014 laufen wird.

Aus dem landesweiten Kontingent für 2010 entfallen auf die Uckermark 90 Stellen davon beabsichtigt der Landkreis 24 Stellen für das Gebiet der Stadt Schwedt/Oder bereitzustellen. Die Kontingente für die Folgejahre sind derzeit noch nicht bekannt. Alle Träger, die noch in 2010 beabsichtigen ein Projekt im Rahmen des Programms „Arbeit für Brandenburg“ für das Gebiet Stadt Schwedt/Oder zu beantragen, werden gebeten, dieses vorerst formlos schriftlich der Stadt Schwedt/Oder bis zum 27. August 2010 mitzuteilen. Bitte übermitteln Sie

  1. Träger/Ansprechpartner
  2. Projektnamen und kurze Inhaltsbeschreibung
  3. Anzahl der Stellen und Laufzeit

an Stadt Schwedt/Oder, Beigeordneten Herrn Lutz Herrmann, Lindenallee 25–29, 16303 Schwedt/Oder.

Im Ergebnis dieser Interessenbekundung behält sich die Stadt Schwedt/Oder vor, über das Verfahren der Einvernehmensherstellung zu entscheiden. Bei geringer Nachfrage erfolgt die Erklärung des Einvernehmens sofort nach Vorlage des formellen Antrages. Bei einer Übernachfrage wird unter Einbeziehung des Kultur-, Bildungs- und Sozialausschusses der Stadtverordnetenversammlung das Einvernehmen erklärt.