Betretungsverbot an der Querfahrt
Mit Wirkung vom 25. September 2014 wurde bis auf Widerruf der Gemeingebrauch der Polder B und 10 im Bereich der Schwedter Querfahrt eingeschränkt.
Grund hierfür war die hohe Gefahrenlage durch Fundmunition im gesamten Schwedter Querfahrtsbereich. Im Auftrag des Wasser- und Schifffahrtsamtes Eberswalde wurde die Schwedter Querfahrt bezüglich Belastung durch Kampfmittel untersucht. Dabei wurde festgestellt, dass von einer flächendeckenden Munitionsbelastung der Schwedter Querfahrt (Fahrrinne und Fahrwasser) auszugehen ist. Die Kampfmittel müssen geborgen werden.
Bis zur vollständigen Bergung der Kampfmittel ist daher das Betreten der Fläche zwischen Uferlinie und Beginn der Deichkrone – nördlich und südlich der Schwedter Querfahrt – verboten. Untersagt ist vor allem das Angeln und Baden im genannten Bereich. Allerdings können die Rad- und Wanderwege auf der Nord- und Südseite weiterhin frei benutzt werden.
Das Sperrgebiet ist durch Aufstellen von Warnschildern an Land markiert.
Die Allgemeinverfügung wurde im Amtsblatt für die Stadt Schwedt/Oder, Ausgabe 9/2014 bekannt gegeben.