Beglaubigung auf den Gebieten der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Unfallversicherung
Im Bereich Bürgerberatung und Sozialversicherung werden alle notwendigen Beweismittel für Versicherungsträger auf den Gebieten der gesetzlichen Rentenversicherung, Krankenversicherung und Unfallversicherung beglaubigt.
Die Beglaubigung wird in der Regel sofort vorgenommen. Bei mehr als drei Kopien, Wartezeit einplanen oder Termin vereinbaren.
Gebühren – Entgelte
- keine
Rechtsgrundlagen
- Sozialgesetzbuch IV § 93
- Sozialgesetzbuch X §§ 29 und 30
- Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten nach dem Sozialgesetzbuch
- Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten nach dem Sozialgesetzbuch
Anträge – Formulare – Unterlagen
- Originale der Unterlagen
- gut lesbare Kopien davon