Anordnungen nach StVO
Die Stadt Schwedt/Oder ist untere Verkehrsbehörde im Sinne des § 44 Abs. 1 Satz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung.
Die untere Straßenverkehrsbehörde ordnet auf Antrag verkehrsregelnde Maßnahmen nach § 45 StVO, insbesondere zur Durchführung von Arbeiten im Straßenraum, für das Gebiet der Stadt Schwedt/Oder an.
Die Antragsstellung sollte rechtzeitig erfolgen – kleinere Maßnahmen 3 Tage, mittlere Maßnahmen 1 Woche und große Maßnahmen mindestens 2 Wochen vor deren Beginn. Der Antragsteller erhält einen schriftlichen Bescheid.
Gebühren
- nach Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Rechtsgrundlagen
- Straßenverkehrsordnung (StVO) § 45
- Verordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörden auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrecht (StVRZV) § 4 (3)
Anträge – Formulare – Unterlagen
- Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 StVO
- Lage- und Verkehrszeichenplan