Lärmaktionsplan der Stadt Schwedt/Oder
Die Lärmaktionsplanung dient im Wesentlichen der Gesundheitsvorsorge und hat gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie die Vermeidung oder zumindest die Minderung von Lärmproblemen zum Ziel. Die Stadt Schwedt/Oder ist zur Lärmaktionsplanung an Hauptverkehrsstraßen (mehr als 3 Mio. Kfz pro Jahr) verpflichtet. Alle fünf Jahre ist der gültige Lärmaktionsplan zu aktualisieren.
Die Stadt schrieb 2023/2024 ihre bestehende Lärmaktionsplanung aus dem Jahr 2018 unter Beteiligung der Öffentlichkeit fort. Neben den kartierungspflichtigen Hauptverkehrsstraßen wurden weitere Straßen mitbetrachtet, vorrangig die Ortsdurchfahren an der L 284 und der L 272.
Im Zuge der Fortschreibung wurden die in der Lärmaktionsplanung von 2018 vorgeschlagenen Maßnahmen zur Lärmminderung auf ihre Umsetzung, Validität und Sinnhaftigkeit vor dem Hintergrund der neuen Lärmkartierung überprüft. Es wurden Betroffenheitsschwerpunkte ermittelt, entsprechende Maßnahmen zur Lärmminderung erarbeitet und bewertet.
Die Untersuchungen und Aussagen des vorliegenden Lärmaktionsplans 2024 beziehen sich gemäß den gesetzlichen Forderungen ausschließlich auf die verkehrlichen Belange.