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Alkoholverbot im Schwedter Stadtpark und auf dem Platz der Befreiung

Bürgermeisterin Annekathrin Hoppe hat am 30.07.2026 eine Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens und des Konsums von alkoholhaltigen Getränken im Bereich des Stadtparks und des Platzes der Befreiung unterzeichnet, die am 31.07.2026 öffentlich bekannt gemacht wurde.
Die Allgemeinverfügung tritt ab dem 1. August 2026 verbindlich in Kraft und gilt zunächst bis zum 31. Oktober 2026. Sie ist räumlich (siehe Anlage zur Allgemeinverfügung) sowie zeitlich (19 Uhr bis 7 Uhr des Folgetages) beschränkt. Zur Durchsetzung der Allgemeinverfügung wurde durch die Polizeiinspektion verstärkte Polizeipräsenz zugesichert. Auch die City-Streife und der Stadtordnungsdienst werden ihre Kontrollen auf das genannte Gebiet fokussieren. Als weitere Maßnahme werden in der nächsten Woche einige Bänke, die sich in unmittelbarer Nähe der Wohnhäuser befinden und das Bank-Rondell im Park, welches als nächtlicher Treff regelmäßig von Müll und Vandalismus gezeichnet war, zurückgebaut.

Zum Hintergrund:

Seit längerer Zeit leiden Anwohnerinnen und Anwohner unter massiver Belästigung durch verschiedene Gruppen, die sich regelmäßig in den Abend- und Nachtstunden im Schwedter Stadtpark und auf dem Platz der Befreiung treffen. Wiederholt kam es zu nächtlicher Ruhestörung, Lärm, Beleidigungen, Vandalismus, Alkoholmissbrauch, zur Weitergabe von Alkohol an Minderjährige, Körperverletzung, Hausfriedensbruch und Verschmutzung des Parks und des Platzes der Befreiung mit Müll. Die Präsenz der City-Streife und der Polizei hat bisher leider nicht die gewünschte, dauerhafte Beruhigung der Situation in den Abend- und Nachtstunden gebracht. Das Alkoholverbot zielt auf die Wiederherstellung von Ruhe und Ordnung im Stadtpark und auf dem Platz der Befreiung ab.

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31.07.2026: Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens und des Konsums von alkoholhaltigen Getränken im Bereich des Stadtparks und des Platzes der Befreiung

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