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Örtliche Verkehrsunfallkommission

Zur Bekämpfung der Verkehrsunfälle haben Straßenverkehrsbehörden, Straßenbaubehörden und Polizei eng zusammenzuarbeiten, um zu ermitteln, wo sich die Unfälle häufen, worauf diese zurückzuführen sind und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um unfallbegünstigende Besonderheiten zu beseitigen.

Hierzu sind Unfallkommissionen einzurichten. Neben der Landesunfallkommission Brandenburg sind örtliche Verkehrsunfallkommissionen durch die unteren Straßenverkehrsbehörden einzurichten.

Als Große kreisangehörige ist die Stadt Schwedt/Oder Straßenverkehrsbehörde und hat demnach eine örtliche Verkehrsunfallkommission (VUK) einzurichten.

Die Hauptaufgabe der örtlichen Verkehrsunfallkommission besteht in der Analyse von Verkehrsunfällen, die sich innerhalb der kommunalen Grenzen ereignet haben. Hierbei werden sowohl die Ursachen als auch die Auswirkungen der Unfälle untersucht. Auf Basis dieser Analysen werden Handlungsempfehlungen für die Verbesserung der Verkehrssicherheit entwickelt. Die Ziele der örtlichen Verkehrsunfallkommission lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Unfallanalyse: Systematische Untersuchung von Verkehrsunfällen hinsichtlich ihrer Ursachen und Muster.
  • Präventionsmaßnahmen: Entwicklung von Maßnahmen zur Vermeidung ähnlicher Unfälle in der Zukunft.
  • Beratung: Vorschläge für verkehrspolitische Entscheidungen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur und -sicherheit.
  • Aufklärung und Sensibilisierung: Förderung von Sicherheitskampagnen und Aufklärungsarbeit zu sicherem Verhalten im Straßenverkehr.
     

Die Örtliche Verkehrsunfallkommission setzt sich aus verschiedenen Fachleuten zusammen, die ihre Expertise in den Bereichen Verkehrssicherheit, Unfallforschung und Stadtplanung einbringen.

Ständige Mitglieder sind:

  • Beauftragte der Straßenverkehrsbehörde,
  • Beauftragte der örtlich zuständigen Polizei sowie
  • Beauftrage der Straßenbaulastträger.
     

Weitere Behörden oder Institutionen können beratend in die Tätigkeit der örtlichen Verkehrsunfallkommission einbezogen werden, wie zum Beispiel Forst- und Schulbehörden, Verkehrsunternehmen, Blinden- und Behindertenverbände, Verkehrswachten, Jagdvereine.

Die regelmäßigen Sitzungen der Kommission, die mindestens zweimal jährlich stattfinden, dienen dem Austausch von Erkenntnissen und der Planung zukünftiger Maßnahmen.

Rechtsgrundlagen

  • Straßenverkehrs-Ordnung
  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung
  • Gemeinsamer Erlass des Ministeriums des Innern und für Kommunales und des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung zur Organisation, zu den Zuständigkeiten und Aufgaben von Verkehrsunfallkommissionen im Land Brandenburg

Downloads

Bericht über die Arbeit der örtlichen Verkehrsunfallkommission vom 4. Juli 2025 (PDF, nicht barrierefrei)

Fachbereiche bzw. Abteilungen