Aktuelle Waldbrandstufe beachten
Ab Waldbrandstufe 4 müssen die bereits genehmigten Osterfeuer in Schwedt und in seinen Ortsteilen leider entfallen.
Das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) veröffentlicht auf seiner Seite die aktuellen Gefahrenstufen.
Die Aktualisierung erfolgt immer jeden Tag um 8 Uhr und gilt dann für 24 Stunden für den gesamten Landkreis.
Beachten Sie das absolute Verbot von Feuer
Kein Grillen oder Lagerfeuer im Wald oder in Waldnähe, auch nicht an Ufern von Waldseen. Das ist in Paragraph 23 des Landeswaldgesetzes geregelt.
Im Wald gilt ganzjährig ein Rauchverbot
Nicht Rauchen und keine Zigaretten wegwerfen, auch nicht bei Fahren über öffentliche Straßen, die durch Wälder führen.
Zufahrten zu Wäldern sind immer frei zuhalten
Nicht mit dem Fahrzeug in Waldeinfahrten parken. Dies sind Zufahrten für Feuerwehr und Rettungsdienst! Das Auto nicht auf trockenem Gras und nur auf ausgewiesenen Parkplätzen abstellen.
Ab Waldbrandgefahrenstufe 4
kann die Forstbehörde den Wald sperren, wenn es zum Schutz des Waldes oder der Bürger nötig. Davon wird jedoch nur im Ausnahmefall Gebrauch gemacht, da jeder Bürger mit einem Handy Brände unverzüglich melden kann.
Die Regelungen des Waldgesetzes zum Betreten und Befahren sowie der Umgang mit Feuer gelten unabhängig von der Waldbrandgefahrenstufe. Für die Bürgerinnen und Bürger ergeben sich aus den jeweils geltenden Waldbrandgefahrenstufen keine zusätzlichen Einschränkungen oder Verbote.
90 Prozent aller Waldbrände sind auf menschliches Handeln zurückzuführen. Jeder, der sich im Wald aufhält, sollte deshalb alles unterlassen, was zu einem Brand führen könnte. Unter anderem auch, um für die aktuelle Gefahrensituation zu sensibilisieren, werden Waldbrandgefahrenstufen veröffentlicht.