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Jagdangelegenheiten

Solange eine Jagdgenossenschaft keinen Jagdvorstand gewählt hat, erfolgt die Verwaltung von Jagdgenossenschaften und Angliederungsgenossenschaften als Notvorstandsverwaltung gemäß § 10 Absatz 7 BbgJagdG durch die Stadtverwaltung.

Gebühren – Entgelte

  • für den Antrag: keine

Rechtsgrundlagen

  • Bundesjagdgesetz (BJagdG)
  • Brandenburgisches Jagdjagdgesetz (BbgJagdG)

Anträge – Formulare – Unterlagen

  • formloser Antrag beim Landkreis Uckermark, Abteilung Rechtsamt, Karl-Marx-Str. 1, 17291 Prenzlau

Kontakt mit der Abteilung Flächenmanagement

Alle persönlichen Angaben in diesem Kontaktformular sind freiwillig und werden nur zur Kontaktaufnahme genutzt. Pflichtfelder sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.

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Zuständigkeit

Flächen­management

Ansprechpartner
Frau Olivia Schönwetter
Zimmer
Außenstelle, Raum 1.07
Telefon
03332 446-420
Adresse
Stadt Schwedt/Oder, Fachbereich 3
Dr.-Th.-Neubauer-Str. 24
16303 Schwedt/Oder
Fax
 
liegenschaften.stadt
@schwedt.de
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Sprechzeiten

Di.
9–12 und 13–18 Uhr
Do.
9–12 und 13–15 Uhr
Fr.
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Keine Sprechzeit: am 24.12., 31.12., an gesetzlichen Feiertagen und ausgewählten Brückentagen