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Gesetzliche Vertreterschaft

Besteht ein berechtigtes Interesse an einem Grundstück (z.B. Landpachtung, Dienstbarkeitseintragung ect.), dessen Eigentümer bzw. Eigentümerin oder deren Aufenthalt nicht festzustellen ist, kann die Gemeinde durch den Landkreis Uckermark zum gesetzlichen Vertreter des Eigentümers eingesetzt werden.

Gebühren – Entgelte

  • für den Antrag: keine

Rechtsgrundlagen

  • Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB)

Anträge – Formulare – Unterlagen

  • formloser Antrag beim Landkreis Uckermark, Abteilung Rechtsamt, Karl-Marx-Str. 1, 17291 Prenzlau

Kontakt mit der Abteilung Flächenmanagement

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Zuständigkeit

Flächen­management

Ansprechpartner
Frau Olivia Schönwetter
Zimmer
Außenstelle, Raum 1.07
Telefon
03332 446-420
Ansprechpartner
Frau Susann Gurgel
Zimmer
Außenstelle, Raum 1.02
Telefon
03332 446-313
Adresse
Stadt Schwedt/Oder, Fachbereich 3
Dr.-Th.-Neubauer-Str. 24
16303 Schwedt/Oder
Fax
 
liegenschaften.stadt
@schwedt.de
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Di.
9–12 und 13–18 Uhr
Do.
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Fr.
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Keine Sprechzeit: am 24.12., 31.12., an gesetzlichen Feiertagen und ausgewählten Brückentagen