Direkt zum Inhalt Direkt zur Hauptnavigation

Sprachauswahl

Suche Hilfe
zum Stichwortverzeichnis

Standardnavigation

Hauptnavigation

Kulturförderung für Projekte in den Ortsteilen

Die Stadt Schwedt/Oder betrachtet die in den Ortsteilen tätigen kulturellen Vereinigungen, Gruppen, Initiativen und tätigen Künstlerinnen und Künstler als wesentliche Träger des kulturellen Lebens. Sie fördert diese durch städtische Mitwirkung bei Veranstaltungen sowie durch die Gewährung von Sachleistungen und finanziellen Zuwendungen.

Die Zuschussgewährung erfolgt nach Maßgabe der kommunalen Kulturförderrichtlinie, jedoch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel als freiwillige Leistung, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Es finden insbesondere solche kulturellen Angebote Berücksichtigung, die

  • neue Erlebnisorte der Kultur ausmachen (Straßenfeste, Wohngebiet, Plätze);
  • sich auf der künstlerischen Ebene mit Überlebensfragen unserer Zeit auseinander setzen (Frieden, Arbeit, Gewalt, Umwelt);
  • zur Verbesserung nachbarschaftlicher Beziehungen beitragen (deutsch-polnische Beziehungen);
  • spontane Aktionen mit besonders attraktiven Inhalten darstellen;
  • Einwohner zum eigenen Mitmachen anregen.

Termine

  • Anträge zur Förderung von Jahresprojekten und Großveranstaltungen nach Punkt 3.1 und 3.2 der Kulturförderrichtlinie sind bis 31. Oktober für das Folgejahr zu stellen.
  • Anträge zur Förderung kleinerer Veranstaltungen nach Punkt 3.1 und 3.2 der Kulturförderrichtlinie sind 4 Wochen vor Maßnahmebeginn zu stellen.
  • Anträge zur Förderung von Betriebskosten vereinsbetriebener Objekte sowie auf Zuschüsse für Werterhaltungsmaßnahmen an Vereinsobjekten sind bis 1. Mai für das Folgejahr zu stellen.

Gebühren – Entgelte

  • keine

Rechtsgrundlagen

  • Kommunale Kulturförderrichtlinie

Anträge – Formulare – Unterlagen

  • Formular: Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Kulturförderung für Projekte in den Ortsteilen
  • Formular: Mittelabruf einer Zuwendung zur Förderung von Projekten bzw. Maßnahmen in den Ortsteilen
  • Formular: Verwendungsnachweis für eine Förderung von Projekten in Ortsteilen

bei Erstbeantragung Kopien von:

  • Eintragung des Vereins beim Amtsgericht
  • gültige Satzung
  • Gemeinnützigkeitsbescheinigung des Finanzamtes (Körperschaftssteuerfreistellungsbescheid)

Kontakt mit dem Fachbereich 5

Alle persönlichen Angaben sind freiwillig und werden nur zur Kontaktaufnahme genutzt. Pflichtfelder sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.

Datenschutz:*

Zuständigkeit

Haushalt und Sekretariat

Ansprechpartner
Frau Jennifer Neuber
Zimmer
Rathaus, Raum 2.63
Telefon
03332 446-429
Adresse
Stadt Schwedt/Oder, Fachbereich 5
Dr.-Th.-Neubauer-Str. 5
16303 Schwedt/Oder
Fax
03332 22116
Kontaktformular

Sprechzeiten

Di.
9–12 und 13–18 Uhr
Do.
9–12 und 13–15 Uhr
Fr.
9–12 Uhr
Keine Sprechzeit: am 24.12., 31.12., an gesetzlichen Feiertagen und ausgewählten Brückentagen

Weitere Artikel