Anpassung der Abfallgebühren (Archiv)
In den vergangenen vier Jahren hat der Landkreis Uckermark die Abfallgebühren stabil halten können. Das gelang durch erhöhte Anstrengungen der Uckermärkischen Dienstleistungsgesellschaft (UDG) zur Kosteneinsparung sowie zur Optimierung der Sammeltouren. Auch die laufenden Verträge mit Partnern und Recyclingbetrieben trugen zur Preisstabilität bei.
Wegen der sich ändernden Rahmenbedingungen in der Abfallentsorgung und aufgrund gesetzlicher Neuregelungen muss der Landkreis nach einer aktuellen Neukalkulation die Abfallgebühren ab 2024 anpassen. Für den Zeitraum 2024/25 lässt sich eine Erhöhung nicht mehr vermeiden.
Der Kreistag hat am 12. Dezember 2023 die neue Abfallgebührensatzung und die Höhe der Benutzungsgebühren beschossen. Angepasst werden darin die Grundgebühr und die Leistungsgebühr.
Quelle: www.uckermark.de